Wirtschaft

Paket in Kraft: Wo ab 1. April gespart wird

Heute Redaktion
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Der erste Teil des insgesamt 27,9 Mrd. Euro schweren Sparpaket tritt mit 1. April in Kraft. Konkret wird ein guter Teil der steuerlichen Maßnahmen des 98 Gesetzesnovellen schweren Konsolidierungsplans ab Sonntag gültig. Die restlichen Vorhaben des Sparpaketes werden frühestens im Mai wirksam, ein guter Teil der Pläne erst ab kommendem Jahr.

Im folgenden ein Überblick über die schon ab 1. April gültigen Änderungen:

Steuern:

1.) IMMOBILIENSTEUER: Bereits ab 1. April gültig ist die neue Immobilien-Zuwachssteuer. Der Gewinn aus Immobiliengeschäften wird damit generell mit einem Steuersatz von 25 Prozent belegt - derselbe Satz wie bei der Kapitalertragsteuer bzw. der Wertpapier-KESt. Bisher waren gewinnträchtige Grundstücksveräußerungen steuerfrei - solange Kauf und Verkauf länger als zehn Jahre auseinanderlagen.

Die Steuer gilt nicht nur für Private, sondern auch für Veräußerungen von Betriebsvermögen. Gewerbliche Grundstückshändler müssen ihre Gewinne wie gehabt regulär versteuern. Ausnahmen von der Immobiliensteuer gibt es für Eigentumswohnungen und Eigenheime, die in den vergangenen zehn Jahren zumindest fünf Jahre lang den Hauptwohnsitz des Verkäufers dargestellt haben. Insgesamt erhofft sich die Regierung, durch die Maßnahme in den nächsten fünf Jahren 2,06 Mrd. Euro an zusätzlichen Einnahmen zu holen.

2.) BANKENABGABE: Die Bankenabgabe wird (von 2012 bis 2017 befristet) auf 25 Prozent erhöht. Sie soll jährlich 125 Mio. Euro zusätzlich in die Staatskasse spülen.

3.) PAUSCHALBESTEUERUNG von PENSIONSKASSEN: Bis zu 80.000 Bezieher von Pensionskassen müssen sich heuer entscheiden, ob sie die neu geschaffene Möglichkeit der Pauschalbesteuerung in Anspruch nehmen wollen. Der Vorteil: Drei Viertel der später ausbezahlten monatlichen Zusatzpension wird steuerfrei, nur noch ein Viertel müsste wie gehabt mit der ASVG-Pension versteuert werden. Dafür muss man aber einmal 20 oder 25 Prozent vom bisher angesparten Kapital an den Staat abführen. Die Regierung erwartet sich durch die vorgezogene Pauschalbesteuerung für heuer einmalige Einnahmen von bis zu 900 Mio. Euro - abhängig davon, wie viele Personen tatsächlich in das neue Modell optieren. Allerdings stehen den Mehreinnahmen heuer auch Verluste in den kommenden Jahren gegenüber, weil die Einnahmen aus der Einkommenssteuer dann geringer ausfallen - und zwar um bis zu 75 Mio. Euro pro Jahr.

Sowohl Bankenabgabe als auch die Einnahmen aus der Pensionskassen-Besteuerung sollen in einen Bankenrettungsfonds fließen und etwa der Finanzierung der Volksbanken (ÖVAG)-Rettung dienen.

4.) EINSCHRÄNKUNGEN bei der GRUPPENBESTEUERUNG: Diese werden ebenfalls heuer gültig, die Einnahmen sollen dann ab 2013 sprudeln - aber nur recht verhalten: Insgesamt geht die Regierung von 275 Mio. bis 2016 aus, Experten sprechen von einem "symbolischen Beitrag".

5.) WERTPAPIER-KESt. (Kursgewinnsteuer): Diese eigentlich schon im vorangegangen Sparpaket beschlossene Maßnahme wird ebenfalls erst am 1. April wirksam. Die 25-prozentige Zuwachssteuer auf Wertpapiergewinne ist Teil des mit 1. Jänner 2011 in Kraft getretenen Sparpakets von Loipersdorf. Seither besteht auch die Steuerpflicht, aber erst ab 1. April müssen sie Banken sie automatisch einheben.

FÖRDERUNGEN:

1.) ZUKUNFTSVORSORGE und BAUSPARPRÄMIE: Die 5,2 Millionen Bausparer müssen sich ab April mit einer geringeren staatlichen Förderung begnügen. Statt derzeit drei Prozent ihrer Einzahlungen erhalten sie dann nur noch 1,5 Prozent Prämie vom Staat. Damit gibt es künftig zur maximalen jährlichen Einzahlungssumme von 1.200 Euro nur noch 18 statt 36 Euro dazu. Die Bandbreite für die Prämie wird von 3 bis 8 Prozent auf 1,5 bis 4 Prozent gesenkt.

Halbiert wird auch die Förderung der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge: Für Eigenbeiträge, die heuer geleistet werden, sinkt der Zuschuss von 8,5 auf 4,25 Prozent. Mit den beiden Maßnahmen will die Regierung von 2013 bis 2016 pro Jahr 119 Mio. Euro einsparen (für 2012 bringt dies noch keine Einsparungen, denn die Prämien sind jeweils im Folgejahr der zugrundeliegenden Eigenleistungen wirksam.)

2.) KÜRZUNGEN bei PARTEIAKADEMIEN: Die Förderung für die Parteiakademien wird bereits heuer schlagend. Die Bildungsinstitute der Parteien werden 550.000 Euro weniger erhalten als bisher.