Wirtschaft

Pendlerrechner: AK ortet Unregelmäßigkeiten

Die Arbeiterkammer stellt mit dem Pendlerrechner Unregelmäßigkeiten fest und fordert das Finanzministerium auf, rasch nachzubessern.

Heute Redaktion
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Bild: ÖBB

"Der Rechner funktioniert nur zum Nachteil der Pendler", schreibt uns Leserreporterin Christina H. "Es werden kurioseste Fahrstrecken angenommen, sodass man ja in die niedrigere Pendlerpauschale fällt bzw. gar keinen Anspruch mehr darauf hat", so die empörte Leserin weiter.

Die Arbeiterkammer gibt der Dame Recht: "Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergibt sich ein geringeres Pendlerpauschale als ihnen laut gängigen Routenplanern zustehen würde", so Otto Farny, Leiter der Abteilung Steuerrecht in der AK Wien. Der Pendlerrechner errechnet grundsätzlich die kürzeste Strecke, selbst wenn diese nicht die beste Verbindung ist. Das Ergebnis: Die für das Finanzamt günstigste Variante mit geringerem oder gar keinem Anspruch auf das Pauschale - zu Lasten der Arbeitnehmer. "Das ist ungerecht und nicht akzeptabel", so Farny.

Das Ergebnis des Rechners ist grundsätzlich rechtsverbindlich. Sollte das Ergebnis des Pendlerrechners unrichtig sein, rät die AK, im Wege der Arbeitnehmerveranlagung das tatsächlich zustehende Pendlerpauschale zu beantragen.

Beispiele für falsche Berechnungen

Beispiel 1: Einer Arbeitnehmerin unterschlägt der Pendlerrechner 7,3 Kilometer, sodass sie nur mehr das Pendlerpauschale von 2.568 Euro bekommen würde. Laut gängigen Routenplanern würden ihr 3.672 Euro zustehen. Mit dem geringeren Freibetrag verliert sie dadurch jährlich 420 Euro.

Beispiel 2: Ein Arbeitnehmer, der nur rund 1,5 Kilometer vom im Wohnort gelegenen Bahnhof entfernt wohnt, wird vom Pendlerrechner gezwungen, zum Park and Ride Bahnhof zu fahren und von dort aus mit der U-Bahn zum Arbeitsplatz zu fahren. Die Folge: Der Arbeitnehmer verliert seinen Anspruch auf das Pendlerpauschale (696 Euro jährlich) und auf den Pendlereuro (42 Euro jährlich). Ohne diesen Freibetrag ergibt sich für den Arbeitnehmer dadurch ein Verlust von 343 Euro.

Der Grund: Die vom Pendlerrechner gewählte Strecke ist um rund einen Kilometer kürzer als die vernünftige Variante, im Wohnort in die S-Bahn einzusteigen und ohne umzusteigen direkt zum Arbeitsplatz zu gelangen. Da die Strecke des Pendlerrechners knapp unter 20 Kilometer beträgt, verliert der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf das Pauschale. Der Rechner geht dabei von der völlig unrealistischen Annahme aus, dass die 9 Kilometer, die der Arbeitnehmer mit dem eigenen PKW fahren muss, in 14 Minuten zurückgelegt werden können. Die tatsächliche Fahrzeit zu den Stoßzeiten beträgt allerdings zumindest doppelt so lang.