Österreich

Pilotenfehler: Hannes Arch schuld an Todes-Crash?

Ein Jahr nach dem Tod des Kunstfliegers Hannes Arch wirft ein amtlicher Zwischenbericht neues Licht auf die Ereignisse rund um den Heli-Absturz.

Heute Redaktion
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Es war der 8. September 2016: Kunstflieger Hannes Arch versorgte mit seinem Robinson R66-Hubschrauber die Elberfelder Hütte im Großglocknergebiet mit Lebensmitteln.

Um 19.02 Uhr hob er wieder ab. Das Fluggerät mit ihm und dem Hüttenwart aus Deutschland zerschellte wenig später an einer Felswand. Hannes Arch starb an einem Genickbruch, der Deutsche überlebte.

Die Untersuchungsstelle des Bundes (SUB) hat nun einen Zwischenbericht zu dem Unglück veröffentlicht. Demnach hat Hannes Arch den Flug nicht so vorbereitet, wie es vorgeschrieben wäre.

Bericht

Der Bericht stützt sich auf die Aussagen des Hüttenwartes, der den Crash überlebte. Er konnte beobachten, "wie der Pilot (Hannes Arch) Daten in ein tragbares Navigationsgerät eingab und auf dem Display "kein Signal" stand." Der Hüttenwart fragte nach, ob das ein Problem sei, worauf Arch antwortete, dass es nichts ausmache, heißt es im Bericht.

Nach einer Minute und 30 Sekunden "konnten vom Passagier Steine und Felsen im Lichtkegel des Landescheinwerfers wahrgenommen werden". Kurze Zeit später kam es zum Aufprall. Der Hubschrauber zerschellte an den Felsen, Wrackteile verteilten sich auf einem Radius von 100 Metern.

Die Bergrettung, die um 2.30 Uhr eintraf, konnte Arch nur noch tot bergen. Todesursache: Genickbruch. Der Hüttenwart überlebte mit zwei Hals-, einem Lendenwirbel- und mehreren Rippenbrüchen.

Falsche Angaben

Die Untersuchung konnte die erforderliche Flugvorbereitung "nicht zur Gänze vorfinden und rekonstruieren", heißt es im Bericht. Arch hat außerdem einen falschen Abflugspunkt angegeben. Er vermerkte den Heliport St. Johann (Pongau) anstatt die davon weit entfernte Elberfelder Hütte in Kärnten.

Weiters hätte der Kunstflieger so spät nicht mehr fliegen dürfen. Flüge wären nur zwischen 7.30 Uhr und 14.00 Uhr erlaubt gewesen. Die Bewilligung der Kärntner Landesregierung sah zudem maximal drei Außenlandungen und Außenabflüge in der Zeit von 15. Juni bis 15. September 2016 vor.

Der Bericht spricht außerdem über Archs Flugerfahrung: 1.019 Flugstunden habe er gehabt, davon 184 Stunden mit dem Hubschrauber, in dem er verunglückte. Seine Nachtsicht-Erfahrung wird mit mehr als 28 Stunden angegeben. (red)