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Post muss wegen verspätetem Brief 18.000 Euro zahlen

Ein Gericht hat entschieden: Die Deutsche Post muss für die verspätete Zustellung eines fristgebundenen Briefes knapp 18.000 Euro Schadenersatz zahlen.

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    Eine Frau aus Bayern hatte 2017 einen wichtigen Brief als Expresszustellung mit Lieferung am Samstag aufgegeben. Weil die Post aber erst nach dem Wochenende auslieferte, verpasste sie eine wichtige Frist.
    Eine Frau aus Bayern hatte 2017 einen wichtigen Brief als Expresszustellung mit Lieferung am Samstag aufgegeben. Weil die Post aber erst nach dem Wochenende auslieferte, verpasste sie eine wichtige Frist.
    picturedesk.com/dpa Picture Alliance/Frank Hörmann

    Alles begann am Freitag, dem 29. September 2017: Eine Frau aus Bayern musste bis zum Folgetag schriftlich bei ihrem Arbeitgeber, einer Klinik, Ansprüche für Urlaub geltend machen, die sie wegen Schwangerschaft und Karenz nicht hatte nehmen können. Für die frischgebackene Mutter ging es um viel Geld, mehr als 20.000 Euro standen ihr zu. Damit der wichtige Schrieb auf jeden Fall fristgerecht eingeht, wählte sie als Versandmethode "Expresszustellung" mit samt dem Zusatzservice "Samstagszustellung". Stolze 23,80 Euro Porto wurden dafür fällig.

    Allerdings kam der Brief erst nach dem verstrichenen Wochenende, am 4. Oktober, bei ihrem Arbeitgeber an. Dieser beharrte auf die gesetzte Frist und weigerte sich zu zahlen. Klar, dass die Frau stinksauer war. Sie verklagte daraufhin die Deutsche Post AG.

    Jetzt, rund zweieinhalb Jahre später, gibt es (erneut) ein Urteil in dem Fall. Das Oberlandesgericht Köln gab – wie schon zuvor das Landesgericht Bonn – der Klägerin vollumfassend recht. Die Post hätte ihren Teil des zwischen ihr und der Kundin abgeschlossenen Vertrags zur Überbringung des Briefs nicht erfüllt habe. Das Unternehmen hatte noch versucht, sich während der Verhandlung mit einer kuriosen Ausrede aus der Affäre zu ziehen: Der Zusteller habe den Brief am 30. September nicht zustellen können, weil der Briefkasten der Klinik nicht ausreichend beschriftet gewesen sei. Diese Argumentation wurde vom Richter aber abgewiesen.

    So erklärte der Jurist, dass es sich offenkundig um einen Brief gehaltet habe, bei dem der Zustellzeitpunkt für die Absenderin von hoher Bedeutung gewesen sei. Das hätte alleine schon durch den gebuchten Zusatzdienst "Samstagszustellung" und ihrer Bereitschaft, den daraus resultierenden Porto-Zuschlag zu zahlen, ersichtlich sein müssen. Der Zusteller hätte nun laut Richter die Pflicht gehabt, an der 24 Stunden durchgehend besetzten Klinik-Pforte nachzufragen, ob dieser Briefkasten der richtige sei. 

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