Wirtschaft

Raffeisen-Manager von Insiderklage freigesprochen

Heute Redaktion
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Der Chef der Raiffeisen Bausparkasse, Manfred Url, ist am Montag am Landesgericht Wien vom Verdacht des Insiderhandels freigesprochen worden. Richterin Claudia Moravec-Loidolt sah vor allem den Bereicherungsvorsatz für nicht gegeben an

.

Url hatte im November 2009 500 Aktien der damaligen Raiffeisen International (RI) mit einen Gewinn von knapp 5.000 Euro verkauft. Knapp davor fand allerdings eine Vorstandsklausur statt, auf der die ersten Schritte zur Fusion der Raiffeisen Zentralbank (RZB) und RI zur Raiffeisenbank International (RBI) beschlossen wurden. An der Klausur nahm auch Url teil. Diesbezüglich spreche viel für das Vorliegen von Insiderinformationen, so die Richterin. Allerdings habe ihm der Bereicherungsvorsatz gefehlt. Url hätte im schlimmsten Fall zu bis zu drei Jahre Haft verurteilt werden können.

Im Falle von Url sei der Tatbestand des Insiderhandels laut Börsegesetz §48b nicht erfüllt worden, denn dazu hätte Url einerseits eine Insiderinformation ausnützen und sich gleichzeitig vorsätzlich bereichern müssen. Url habe es mit einem monatlichen Nettoeinkommen von 18.000 Euro jedenfalls an dieser subjektiven Tatseite gefehlt. Er habe keinen Vorsatz gehabt, so die Richterin.

Die Zeugen, darunter Walter Rothensteiner, Generalanwalt des Österreichischen Raiffeisenverbandes, und der langjährige frühere RBI-Chef Herbert Stepic, trugen mit ihren Aussagen eher zur Entlastung des Angeklagten bei.