Politik

Rechnungshof zur Pflege: Was Staat tut, ist zu wenig

Der Rechnungshof hat das Thema Pflege ausführlich geprüft und kommt zu dem Ergebnis: Österreich ist nicht ausreichend vorbereitet.

Heute Redaktion
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(Symbolbild)
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Bild: iStock

Das was Österreich derzeit in Sachen Pflege macht, ist zu wenig. Wir sind nicht ausreichend auf demografische Veränderungen vorbereitet, heißt es in einem Bericht des Rechnungshofs (RH). Er enthält erstmals eine vollständige Kostenstatistik.

Ein Drittel muss privat bezahlt werden

Daraus geht hervor: Mehr als ein Drittel der Pflegekosten muss von den Bürgerinnen und Bürgern privat bezahlt werden.

Geprüft wurde für das Jahr 2016. Dabei zeigte sich: Es gab Gesamtkosten in der Höhe von 7,9 Milliarden Euro, die 452.688 Pflegebedürftigen zugute kamen. Bezahlt wurden diese - wie gesagt - von Privatpersonen (2,9 Mrd), dem Bund (2,9 Mrd) und den Bundesländern (2,1 Mrd).

Wohin ging das Geld?

Diese Milliarden flossen zum Großteil an Pflegeheime (3,4 Mrd), gefolgt von der Pflege durch Angehörige (3,1 Mrd), mobile Dienste (0,7 Mrd) und 24-Stunden-Pflege (0,6 Mrd).

Was den Rechnungshof stört? Dass die Kosten, Herkunft und Verwendung der Mittel nicht systematisch erfasst werden. Auch dass der Bund zwar mehr für die Pflege zahlt, aber eigentlich die Länder zuständig sind, wird kritisiert.

Was muss sich ändern?

Was muss sich also ändern, damit Österreichs Pflegesystem fit für kommende Herausforderungen ist? Der Rechnungshof empfiehlt zum Beispiel, das Pflegeangebot deutlich zu erweitern.

Dazu müsste allerdings glasklar sein, wer verantwortlich ist. Eine koordinierte Gesamtsteuerung und eine Schnittstelle zwischen Gesundheit und Pflege sei laut Rechnungshof ebenfalls erforderlich.

Auch sei es ratsam, gewisse Dinge endlich einheitlich zu regeln, für ganz Österreich. Derzeit könne man nämlich nicht einmal klar sehen, welches Leistungsniveau in welcher Pflegeeinrichtung herrscht. Das ist deswegen so, weil Vorgaben wie Heimtarife, Personalausstattung, Standards für Lebensqualität, ärztliche und soziale Betreuung sowie Fachpflege nicht einheitlich geregelt sind.