Politik

Regierung einig über die neue Strafrechtsnovelle

Es gibt sie doch noch, die Einigung in der Regierungskoalition: Bei der Strafrechts-Novelle wurde am Dienstag ein Konsens erzielt.

Heute Redaktion
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Justizminister Wolfgang Brandstetter
Justizminister Wolfgang Brandstetter
Bild: Sabine Hertel

Bei der Strafrechts-Novelle wurde am Dienstag ein Konsens erzielt, die Koalitionspartner freuten sich über „sehr konstruktive Gespräche". Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hatte zuvor sein Strafrechts-Paket angesichts vieler Einwände in der Begutachtung teilweise geändert. Dem dringenden Wunsch der SPÖ, den "Staatsfeinde"-Tatbestand zu präzisieren, wurde Rechnung getragen. Damit kann die Vorlage am Mittwoch vom Ministerrat beschlossen werden und nach dem Parlamentsbeschluss mit 1. September in Kraft treten.

In der Begutachtung waren Bedenken laut geworden, dass zivilgesellschaftliche Kritik an Staat und Politik mit dem neuen Tatbestand bestraft werden könnte.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Die Strafdrohung für tätliche Angriffe auf Mitarbeiter von Massenbeförderungsmittel wurde nun differenziert: Der tätliche Angriff wird mit bis zu 6 Monaten Haft oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft. Zusätzlich wird die Strafe im Falle einer Körperverletzung auf bis zu zwei Jahren erhöht.

Sexuelle Belästigung



Bei der sexuellen Belästigung gelten künftig folgende Strafandrohungen: Wer wissentlich an einer Zusammenkunft mehrerer Menschen teilnimmt, die darauf abzielt, dass eine sexuelle Belästigung begangen werde, ist mit einer Freiheitsstrafe von nunmehr einem Jahr zu bestrafen. Wer eine sexuelle Belästigung mit mindestens einer weiteren Person in verabredeter Verbindung begeht, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

Staatsfeindliche Bewegungen

Auch die Regelung betreffend "Staatsfeindliche Bewegungen" wie die Reichsbürger wird im Kern umgesetzt. Folgende Klarstellungen wurden im Gesetzestext vorgenommen: Die Bewegung muss mindestens aus einem Personenkreis von 30 Personen bestehen. Der Gesetzestext stellt eindeutig klar, dass nur dann von einer staatsfeindlichen Bewegung gesprochen werden kann, wenn sie darauf ausgerichtet ist, die Hoheitsrechte rundweg abzulehnen oder sich solche (fortgesetzt) anzumaßen. Die Bewegung muss gesetzwidrig die Vollziehung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen hoheitlichen Entscheidungen der Behörden zu verhindern oder die angemaßten oder behaupteten Hoheitsrechte durchzusetzen. Das bedeutet, dass es nicht genügt, nur einzelne Entscheidungen nicht anzuerkennen, vielmehr müssen die Hoheitsrechte in ihrer Gesamtheit nicht anerkannt werden.

Brandstetter freut sich



Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) freute sich nach der Einigung mit der SPÖ: "Beamte und auch Kontrollorgane von Massenbeförderungsmitteln sind nunmehr besser vor Angriffen geschützt. Außerdem muss es strengere Strafen geben, wenn Frauen von Männern in Gruppen belästigt werden. Die Einführung des Tatbestandes gegen sexuelle Belästigung in Gruppen ist notwendig und setzt ein Zeichen gegen die Belästigung von Frauen."

Das Strafrechtspaket enthalte laut Brandstetter eine klare Botschaft: Der Rechtsstaat sei nur glaubwürdig, wenn er auch durchgesetzt werden könne. Die Regierungsvorlage sei daher auch eine Antwort auf die Entwicklungen der Staatsverweigerer-Szene, die steigende Mitgliederzahlen verzeichnet und auch auf immer fragwürdigere Methoden zurückgreift.

(plo)