Politik

Richter befürworten Pläne von Brandstetter

Heute Redaktion
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Die StPO-Reformpläne von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) werden von Richtern und Rechtsanwälten weitgehend begrüßt - aber das neue Mandatsverfahren geht ihnen zu weit. Die Staatsanwälte stehen dem Zeitlimit für Ermittlungen skeptisch gegenüber. Eine "strikte Frist" ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls würde die Staatsanwälte-Vereinigung ablehnen.

Die StPO-Reformpläne von  Justizminister   werden von Richtern und Rechtsanwälten weitgehend begrüßt - aber das neue Mandatsverfahren geht ihnen zu weit. Die Staatsanwälte stehen dem Zeitlimit für Ermittlungen skeptisch gegenüber. Eine "strikte Frist" ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalls würde die Staatsanwälte-Vereinigung ablehnen.

Diese scheine aber nicht gegeben, sagte Martin Ulrich, Präsidiumsmitglied der Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte. Denn Brandstetters Entwurf erlaubt nach drei Jahren die Verlängerung der Ermittlungen durch das Gericht, wenn triftige Gründe vorliegen. Ob die geplante Regelung ermöglicht, ausreichend auf den Einzelfall einzugehen, müsse man sich aber noch genau anschauen.

Genau prüfen will Ulrich auch, ob sie mit dem Anklagegrundsatz vereinbar ist. Er stellt aber den Sinn der Neuregelung in Frage: Sie werde Verfahren nicht beschleunigen. Denn Staatsanwälte würden sich ohnehin bemühen, Ermittlungen so rasch wie möglich abzuschließen. Wichtig für raschere Verfahren seien ausreichend Kapazitäten.

Zeitlimit erst 2018 in Kraft

Die Richtervereinigung hat mit dem Zeitlimit kein Problem. Auch im Hinblick auf die Belastungen für den Verdächtigen sei der Abschluss von Ermittlungen binnen drei Jahren - wenn möglich - geboten, sagte Präsident Werner Zinkl. Eine große Mehrbelastung für die Richter - die über Verlängerungen entscheiden müssen - erwartet er nicht; die große Mehrzahl von Ermittlungen dauert nicht so lange. Aber grundsätzlich könne jede Neuerung nur gelingen, wenn ausreichend Personal vorhanden ist. Dafür ist noch Zeit: Das Zeitlimit wird erst 2018 wirklich schlagend. Es soll am 1. Jänner 2015 in Kraft treten, aber erst für die danach aufgenommenen Ermittlungen gelten.

Nicht zufrieden ist Zinkl - ebenso wie Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff - mit dem geplanten Mandatsverfahren für kleine Delikte. Brandstetter habe damit zwar eine Forderung der Richterschaft aufgenommen, aber das Vorhaben gehe zu weit, ist Zinkl auch "verärgert", dass der Justizminister seinen Plan präsentiert habe ohne vorher Gespräch mit den Standesvertretern zu sprechen.