Wirtschaft

Ruttenstorfer behält eine weiße Weste

Heute Redaktion
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Ex-OMV-Generaldirektor Wolfgang Ruttenstorfer ist auch in zweiter Instanz am Oberlandesgericht (OLG) Wien vom Verdacht des Missbrauchs einer Insiderinformation freigesprochen worden.

Die Nichtigkeits- und Schuldberufung der Staatsanwaltschaft wurde vom Dreier-Richtersenat zurückgewiesen. Der Freispruch ist rechtskräftig. Dem Ex-OMV-Chef wurde vorgeworfen, trotz einer Insiderinformation einen Aktiendeal eine Woche vor dem überraschenden OMV-Ausstieg beim ungarischen Konkurrenten MOL Ende März 2009 getätigt zu haben. Auch der Berufungssenat sah zwar das Vorliegen einer Insiderinformation, verneinte aber eine Vorsatzhandlung sowie eine Bereicherungsabsicht.

Erleichterung

Ruttenstorfer zeigte sich nach dem Freispruch erleichtert, weil damit seine Aussagen bestätigt worden seien. Er habe immer richtig gehandelt, sagte er vor zahlreichen Medienvertretern im Justizpalast. Dass eine Insiderinformation vorgelegen sei - wie dies beide Gerichte festgestellt haben -, könne er nicht nachvollziehen, er müsse dies aber akzeptieren. Auf die Frage, ob er heute wieder so handeln würde wie im März 2009, meinte der Ex-OMV-Chef: "Im Rückblick ist man immer gescheiter." Auch die OMV, die Ruttenstorfer bis Ende März 2011 geführt hatte, begrüßte den Freispruch: Damit bestätige das Gericht abermals, dass "stets korrekt gehandelt" worden sei.

Auch aus Sicht des OLG Wien war der inkriminierte Kauf von OMV-Aktien durch Ruttenstorfer im Frühjahr 2009 lediglich durch das damals fixierte Vergütungsprogramm für die damaligen OMV-Vorstände motiviert. Bei diesem Long Term Incentive Program (LTI) müssen die Aktien drei Jahre behalten werden, kurzfristige Kurssprünge spielen daher auf lange Sicht kaum eine Rolle.