Salzburg

Salzburger (51) spielte mit Siebenjähriger Strip-Poker

Ein 51-Jähriger soll mit seiner siebenjährigen Stieftochter Strip-Poker gespielt und sie ab dem 12. Lebensjahr immer wieder vergewaltigt haben.

Christine Ziechert
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Die heute 19-Jährige leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Die heute 19-Jährige leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Fotolia / Symbolbild

Prozess am Landesgericht Salzburg: Vor sieben Jahren soll das Martyrium der damals Zwölfjährigen begonnen haben: Laut Anklage soll der Lebensgefährte der Mutter (51) das Mädchen zwischen November 2014 und November 2015 zwei- bis dreimal pro Woche sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Die Übergriffe in einer Wohnung im Tennengau passierten immer dann, wenn die Frau am Abend auswärts arbeiten musste, berichtet "sn.at". Bereits als das Mädchen sieben Jahre alt war, soll ihr Stiefvater Aufnahmen von ihrem Geschlechtsbereich gemacht und mit ihr dann Strip-Poker gespielt haben.

Obwohl das Kind immer wieder versuchte, ihn wegzudrücken, ging der Missbrauch bis Juni 2021 weiter. Zudem nahm der 51-Jährige auch Fotos und Videos von den Übergriffen auf. Laut Staatsanwalt soll der Angeklagte das Mädchen auf das "hintrainiert" haben, was er haben wolle. Ab einem gewissen Zeitpunkt sei Gewalt nicht mehr notwendig gewesen. Der Fall flog schließlich auf, als die heute 19-Jährige einem Internetfreund aus Schweden davon erzählt hatte. Dieser überzeugte sie, ihren Stiefvater anzuzeigen.

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    Opfer ist emotional zerstört

    Die Palette der vorgeworfenen Delikte ist lang: Sexueller und schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, pornografische Darstellungen Minderjähriger, Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständig und meinte: "Ich möchte mich aufrichtig entschuldigen." Er könne es nicht mehr gut machen, und er wisse nicht, warum das alles passiert sei. Das (nicht rechtskräftige) Urteil: Zehn Jahre Haft.

    Laut einem Gutachten leidet die 19-Jährige an einer posttraumatischen Belastungsstörung mit Angststörungen und Zwangssymptomen. "Sie ist emotional zerstört", meinte Opferanwalt Stefan Rieder. Er forderte ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro, das Gericht sprach dem Mädchen 30.000 Euro zu.