Politik

Schriftliche Arbeit vor Zentralmatura Pflicht

Heute Redaktion
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Die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) ist die zeitlich gesehen erste Säule des Drei-Säulen-Modells der ab dem Schuljahr 2014/2015 an den AHS geltenden neuen Zentralmatura. Sie umfasst neben der Text-Verfassung auch die Präsentation und anschließende Diskussion der Arbeit.

Die vorwissenschaftliche Arbeit (VWA) ist die zeitlich gesehen erste Säule des Drei-Säulen-Modells der ab dem Schuljahr 2014/2015 an den AHS geltenden . Sie umfasst neben der Text-Verfassung auch die Präsentation und anschließende Diskussion der Arbeit.

Anders als die bisher an den Schulen auf freiwilliger Basis mögliche Fachbereichsarbeit ist die VWA für alle Maturanten verpflichtend. Sie soll einen Umfang von 40.000 bis 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen und Abstract; ohne Vorwort und Verzeichnisse) aufweisen und ist an kein Fach gebunden.

Ziel ist die Vorbereitung der Schüler auf die Hochschulen - die Maturanten sollen etwa lernen, Fragen zu einem Inhalt zu formulieren, zu recherchieren, mit Quellen und Sekundärliteratur zu arbeiten, Experimente durchzuführen, Zitierregeln anzuwenden und Inhalte zu präsentieren bzw. diese zu diskutieren.

Thema schon in 7. Klasse bestimmt

Das Thema der VWA wird im Einvernehmen zwischen dem angehenden Maturanten und dem betreuenden Lehrer bereits im ersten Semester der siebenten Klasse festgelegt. Lehrer dürfen dabei keinen Schüler ablehnen, wohl aber ein Thema.

Der ausgewählte Pädagoge muss nicht in der Maturaklasse unterrichten oder die Unterrichtsberechtigung für ein bestimmtes Fach besitzen - Voraussetzung ist lediglich, dass er für die Betreuung der Arbeit die "erforderliche berufliche oder außerberufliche (informelle) Sach- und Fachkompetenz" besitzt. Lehrer dürfen pro Jahrgang grundsätzlich bis zu drei, höchstens aber fünf VWA betreuen. Die Arbeit darf auch in einer vom Schüler besuchten Fremdsprache geschrieben werden.

Abgabe schon im Februar vor der Matura

Abgegeben werden muss die VWA am Ende der ersten Unterrichtswoche des zweiten Semesters der achten Klasse, anschließend kann sie noch vom Klassenvorstand und Direktor angesehen werden. Letzterer muss sie an den Vorsitzenden der Maturakommission weiterleiten. Der Landesschulrat setzt dann den Termin für die Präsentation und Diskussion fest - diese kann entweder vor oder nach der schriftlichen Matura erfolgen und dauert zehn bis 15 Minuten. Bei negativer Beurteilung ist eine neue VWA mit neuem Thema zu verfassen - schriftliche und mündliche Matura können unabhängig davon abgelegt werden.

Empfehlungen gibt es zur Themen- und Fragestellung: Diese sollten möglichst konkret sein. "Keinesfalls" sollten "globale Themen ohne Möglichkeiten für einen eigenen Forschungszugang bearbeitet werden (z. B. 'Impressionismus in der bildenden Kunst' oder 'Computernutzung im 20. Jahrhundert')", heißt es etwa in einer Handreichung des Ministeriums. Solch allgemeine Fragstellungen führten nämlich in der Regel zu einer "reinen Wiedergabe lexikalischen Wissens".

"Erste eigenständige Arbeit"

Ziel der VWA ist nicht die Gewinnung neuer Erkenntnisse, wird in der Ministeriums-Info klargestellt. Allerdings sollen "in eigenständiger Arbeit Antworten auf die dem Thema impliziten Fragestellungen gefunden" und in sprachlich angemessener Form dargelegt werden.

Der Schüler soll etwa zeigen, dass er Statistiken und empirischen Untersuchungen relevante Inhalte entnehmen, diese strukturieren und in seine Argumentation einbauen und eigene Positionen zu einem Sachverhalt entwickeln und begründen kann. Die VWA darf aber ausdrücklich nicht nur Informationsquellen verarbeiten, der Schüler muss auch eigene Schlussfolgerungen ziehen und "originale und fremde Anteile verknüpfen" können.

Abstract und Begleitprotokoll

Im Rahmen der VWA ist auch ein 1.000 bis 1.500 Zeichen umfassendes Abstract zu erstellen, in welchem "Thema, Fragstellung, Problemformulierung und die wesentlichen Ergebnisse schlüssig darzulegen sind". Der Schüler hat ein Begleitprotokoll zu führen, in dem Hilfsmittel und Arbeitsablauf dokumentiert werden, der Lehrer ein "Betreuungsprotokoll".

An den berufsbildenden höheren Schulen (BHS) ist die VWA anders angelegt: Sie ist als Teamarbeit mehrerer Schüler konzipiert, heißt "Diplomarbeit" und ist erst ab 2016 verpflichtend.