Österreich

Schuldspruch wegen Doppelmord: Lebenslang

Heute Redaktion
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Bild: Hertel Sabine

Urteil im Doppelmord-Prozess: Der 47-jährige Andreas B. wurde am Donnerstag im Wiener Landesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Geschworenen befanden ihn schuldig, gemeinsam mit seinem Bekannten Martin Sch. (35) in Wien-Meidling eine 88-jährige Pensionistin und ihre 54 Jahre alte Heimhelferin erstochen zu haben.

Mit 7:1 Stimmen waren die Geschworenen davon überzeugt, dass B. gemeinsam mit seinem Komplizen die beiden Frauen mit 14 bzw. 19 Messerstichen getötet hatte. Zusätzlich wurde Andreas B. auf Antrag des Staatsanwalts vom Wahlrecht zum Nationalrat ausgeschlossen. Er muss den Hinterbliebenen der beiden Frauen auch ein Trauerschmerzensgeld bezahlen. Verteidiger Marcus Januschke legte gegen das Urteil umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

Zuletzt wartete Andreas B. noch mit einem tränenreichen Schlusswort auf. "I kann nur sagen, dass i 's net war", schluchzte er in eine zusammengeknüllte rote Serviette. "I hab' kan Schmuck, ich hab' ka Geld, i hab nur a Frau, die das seit 14 Monaten mitmacht", suchte der seit Juni 2012 in U-Haft befindliche Mann Blickkontakt zu seiner unter den Zuhörern anwesenden Lebensgefährtin.

Richter: "bestialische Tat"

Richter Ulrich Nachtlberger machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass in diesem Fall keine andere Sanktion als die gesetzlich vorgesehene Höchststrafe infrage gekommen sei. Der Vorsitzende verwies auf die 16 Vorstrafen von Andreas B. und die Umstände des inkriminierten Verbrechens. Es handle sich um "eine bestialische Tat, die bei der Strafzumessung keinen Spielraum mehr lässt", sagte Nachtlberger.

Andreas B. nahm die Entscheidung gefasst und ohne sichtliche emotionale Bewegung zur Kenntnis. Seine unter den Zuhörern anwesende Lebensgefährtin brach bei der Urteilsverkündung in Tränen aus und stürmte aus dem Verhandlungssaal.

Bereits zum zweiten Mal verurteilt

Der 16-fach Vorbestrafte war im vergangenen April , gemeinsam mit seinem Bekannten Martin Sch. (35) die beiden Frauen in räuberischer Absicht ermordet zu haben.

Während Sch. damals von den acht Geschworenen mit deutlicher Mehrheit (7:1 Stimmen) schuldig erkannt und - nicht rechtskräftig - zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, wurde B. mit dem knappest möglichen Abstimmungsverhältnis (4:4 Stimmen) freigesprochen. Die drei Berufsrichter setzten daraufhin in seinem Fall den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen.