Österreich

Schwuler darf nicht in den Pfarrgemeinderat

Heute Redaktion
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Ein Schwuler darf nicht in den Pfarrgemeinderat - von dieser Situation wird aus der Weinviertler Gemeinde Stützenhofen berichtet. Die Erzdiözese Wien will die Vorwürfe nun prüfen.

Ein Schwuler darf nicht in den Pfarrgemeinderat - von dieser Situation wird aus der Weinviertler Gemeinde Stützenhofen  berichtet. Die Erzdiözese Wien will die Vorwürfe nun prüfen.

In Stützenhofen soll am Sonntag ein 26-Jähriger, der homosexuell ist und in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, mit rund 80 Prozent der Stimmen - mehr als alle anderen Kandidaten - in den Pfarrgemeinderat gewählt worden sein, aber wegen seiner gleichgeschlechtlichen Partnerschaft vom örtliche Pfarrer als Pfarrgemeinderat abgelehnt worden sein.

"Derzeit prüft die Erzdiözese Wien den Wahlvorgang in Stützenhofen und versucht, auch im persönlichen Kontakt mit den Beteiligten eine Antwort zu finden, die sowohl der Integrität des Betroffenen wie auch den Regeln der Kirche gerecht wird. Dieses Gespräch wollen wir deshalb nicht über die Medien führen", heißt es in einer Presseerklärung.

"Heißen gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht gut"

Darin wurde betont, dass "gleichgeschlechtlich empfindende Menschen zur Kirche gehören wie alle anderen Katholiken auch". Das gelte "natürlich auch in diesem Fall", und es sei auch niemand - wie Medienberichte behaupteten - wegen gleichgeschlechtlicher Empfindungen "aus der Kirche geworfen worden", so Pressesprecher Michael Prüller.

Weiter heißt es in der Stellungnahme: "Wir können uns aber auch nicht darüber hinwegsetzen, dass die aus dem Evangelium abgeleiteten Lebensregeln der Kirche gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht gutheißen und sich das Lehramt der Kirche eindeutig auch gegen eingetragene gleichgeschlechtliche Partnerschaften ausgesprochen hat."

Und weiter: "Zu berücksichtigen ist auch, dass das Amt des Pfarrgemeinderats ein spezifischer kirchlicher Dienst ist. Für diesen gelten auch spezifische Voraussetzungen. Dazu zählt auch das Einverständnis mit der Glaubenslehre und der Ordnung der Kirche."