Wirtschaft

Selfie: 3.000 Euro Strafe für Stier-Schnappschuss

Fotografieren im Urlaub kann teuer kommen – oder gar im Gefängnis enden. Anbei die zum Teil auch skurrilen Regeln.

Heute Redaktion
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Selfies mit Stieren können im spanischen Pamplona gewaltig ins Geld gehen.
Selfies mit Stieren können im spanischen Pamplona gewaltig ins Geld gehen.
Bild: Picturedesk/Fotolia

Gerade im Urlaub werden viele Fotos gemacht. "Trotz einfacher Handhabung von Smartphone und Co ist es wichtig, einige Regeln einzuhalten, um nicht rechtliche Probleme zu bekommen", informiert Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG.

Fotografierverbote

Das Fotografieren und Filmen von militärischen Anlagen, Fahrzeugen und Personal ist in vielen Ländern strengstens verboten und kann zur Verhaftung führen. Strenge Regeln gibt es etwa in Ägypten, Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, China, Dubai, Estland, Griechenland, Indien, Kuwait, Madagaskar, Marokko, der Russischen Föderation, Saudi-Arabien, aber auch auf den Seychellen, in der Tschechischen Republik und in Zypern.

"Darüber hinaus kann in einzelnen Ländern auch das Ablichten von öffentlichen Gebäuden wie Bahnhöfen, Elektrizitätswerken, Hafenanlagen, Brücken, Fotos in Freibädern sowie das Fotografieren via Drohnen oder ferngesteuerten Geräten zu empfindlichen Strafen führen", so Kaufmann weiter. Der Jurist empfiehlt, sich vor Antritt einer Reise auf der Website des Außenministeriums über länderspezifische Regeln zu informieren.

Fotografieren erlaubt

"Prinzipiell ist der reine Akt des Fotografierens nicht verboten, sehr wohl aber die Veröffentlichung der Bilder", so Kaufmann. „"Doch leider ist die Rechtslage uneinheitlich geregelt. Der OGH hat in einem konkreten Fall entschieden, dass alleine schon die Aufnahme ein unzulässiger Eingriff sei."

Das so genannte „Recht am eigenen Bild" wird im Urheberrechtsgesetz geregelt und soll die abgebildete Person schützen. Befindet man sich an einem öffentlichen Ort und wird dabei mehr oder weniger zufällig abgelichtet, so ist die Veröffentlichung zulässig, wenn die Person nicht gezielt fotografiert wird.

„Verboten ist jedoch die Veröffentlichung von Personen, wenn Interessen des Abgebildeten verletzt werden", so Kaufmann. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Foto entwürdigend, herabsetzend, ent- oder bloßstellend wirkt, wenn das Foto das Privatleben der Öffentlichkeit preisgibt oder das Bild für Werbezwecke eingesetzt wird.

Veröffentlichung auch über WhatsApp

Unter Veröffentlichung ist zum Beispiel das Hochladen eines Fotos auf einer öffentlich zugänglichen Website, das Versenden per E-Mail oder WhatsApp an mehrere Freunde oder auch ein Posten des Fotos auf Facebook zu verstehen. Der Fotograf kann sich rechtlich am besten absichern, indem er vorher von der betreffenden Person die Zustimmung zur Veröffentlichung einholt.

Fotografier- und Filmverbote im Ausland



Ist es gestattet, von offentlichen Straßen, Wegen und Platzen aus alles zu fotografieren, auch wenn manche Objekte im Fokus dem Urheberrechtsschutz unterliegen, so nennt man das Panoramafreiheit. Diese fur uns selbstverstandliche Freiheit gilt aber in manchen Urlaubslandern nicht!

Und da liegen die rechtlichen Probleme vor uns entspanntem Urlauber „verborgen". So ist in Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Danemark, Ungarn, Finnland und Italien nur dann erlaubt, Werke der Architektur frei zu fotografieren, wenn deren Schopfer bereits 70 Jahre tot ist. Folgenlos bleibt der Verstoß jedoch, wenn Bilder nur im privaten Rahmen verwendet werden.

In den USA und Norwegen durfen zwar zeitgenossische Gebaude uneingeschränkt fotografiert werden, nicht aber an offentlichen Platzen ausgestellte Kunstwerke. In Osterreich, Deutschland und der Schweiz sowie in Großbritannien, Schweden, Polen, Slowakei und Israel ist die Panoramafreiheit geltendes Recht und schließt auch dauerhaft ausgestellte Kunstwerke mit ein.

Ein Tabu, das fur alle Lander gilt, betrifft das Fotografieren militarischer Anlangen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollte man selbst bei offentlichen Einrichtungen und Sehenswurdigkeiten wie Schlossern und Burgen, Museen, Klostern, Kirchen und Ahnlichem sicherheitshalber beim Personal nachfragen oder eventuelle Hinweisschilder suchen und beachten.

In Anbetracht der Terroranschlage der letzten Zeit reagieren aber auch die Sicherheitskrafte in Europa mittlerweile sehr sensibel. Eine Verhaftung wegen Spionage oder Terrorverdachts wegen eines Fotos durfte kaum zu einem schonen Urlaub beitragen.

Ausfuhrliche Details uber landerspezifische Reiseinformationen fur alle Lander findet man auf der Website des Außenministeriums und auch teilweise im Internet.

Regeln in ausgewählten Ländern

Agypten: Das Fotografieren und Filmen von militarischen Anlagen, Fahrzeugen und Personal ist strengstens verboten und kann zur Verhaftung fuhren. Auch das Fotografieren anderer offentlicher Gebaude (Bahnhofe, Elektrizitatswerke, Hafenanlagen etc.) und das Fotografieren per Drohnen und anderen ferngesteuerten Geraten konnen zu Festnahmen fuhren.

Athiopien: Das unbefugte Betreten militarischer Anlagen sowie das Fotografieren offentlicher Bauten (auch der Bahnhof in Addis Abeba), Brucken, Gleisanlagen, Straßenkreuzungen) und militarischer Anlagen sowie uniformierter Personen ist verboten.

Bosnien-Herzegowina: Fur bestimmte Gebaude und Einrichtungen besteht ein Fotografierverbot, auf welches durch entsprechende Zeichen hingewiesen wird (etwa US-Botschaft in Sarajewo). Bei Missachtung droht ein Bußgeld.

China: Das Fotografieren militarischer Anlagen ist verboten.

Dubai: In diesem Emirat durfen keine Regierungsgebaude, militarischen Anlagen oder Anwesen der Scheichfamilien fotografiert werden.

Estland: Das Fotografieren in Grenznahe und bei militarischen Objekten ist verboten.

Griechenland: Hier sollte man keine Flughafen fotografieren.

Indien: Das Fotografieren in Stammesgebieten ist verboten. Fur archaologische Monumente benotigt man eine Genehmigung.

Iran: Uniformierte und deren Fahrzeuge, offentliche Gebaude, militarische Anlagen, Flughafen und Flugzeuge, Hafenanlagen und Schiffe, aber auch Demonstrationen durfen nicht fotografiert werden. Ebenso sollte man wahrend eines Fluges die Kamera in der Tasche lassen – das Fotografieren aus Flugzeugen ist verboten.

Kuwait: Das Fotografieren von militarischen Anlagen und Industrieeinrichtungen (Fabriken, Olfelder) sowie anderer Gebaude (Ministerien, Botschaften, Residenzen der regierenden Familie etc.) ist verboten.

Madagaskar: Fur militarische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (Regierungsgebaude, Flughafen, Brucken) besteht striktes Fotografierverbot. Bestimmte Orte (sog. „fady") sind fur Auslander nur mit Einschrankungen zu besuchen oder sogar verboten.

Marokko: Banken zu fotografieren ist hier streng tabu.

Russische Foderation: Bei einigen technischen und strategisch bedeutenden Einrichtungen – dazu zahlen auch Flughafen und Brucken – ist das Fotografieren verboten. Militarische Einrichtungen sollte man grundsatzlich nicht fotografiern.

Tschechische Republik: In einigen (militarischen) Sperrzonen sowie in der Regel in Museen und bestimmten Sehenswurdigkeiten besteht Fotografierverbot bzw. ist das Fotografieren nur mit besonderer Erlaubnis gestattet.

Saudi-Arabien: Uneinheitlich angewendetes Fotografierverbot. Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kameras konfisziert werden. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Ein ausdruckliches Fotografierverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen.

Sri Lanka: Der Sigiriya-Felsen ist eine der beruhmtesten Sehenswurdigkeiten des Landes und zahlt zum Unesco-Weltkulturerbe. Alte Fresken zeigen dort barbusige Frauen, die als Wolkenmadchen bekannt geworden sind. Die Wolkenmadchen-Fresken von Sigiriya sollten nicht als Fotomotiv genutzt werden. Es winken empfindliche Strafen und eine Beschlagnahmung der Kamera.

Sychellen: Fur das Hauptquartier der Armee ("Army Head Quarters") gilt Fotografierverbot.

Vietnam: Fotografierverbote bestehen in grenznahen Gebieten sowie in der Nahe von strategisch bedeutsamen Punkten (militarischen und funktechnischen Anlagen, Flughafen, Bahnhofen, Verkehrsknotenpunkten, Zoll- und Polizeistationen, Ministerien etc.) – wobei dieses Verbot nur selten angekundigt ist – sowie Personen in Uniform.

Zypern: Das Fotografieren von militarischen Anlagen ist verboten und strafbar. Das Fotografierverbot betrifft grundsatzlich Anlagen, die unter Aufsicht der turkischen Armee stehen. Dieses Verbot wird zumeist sehr streng gehandhabt (Arrest, empfindliche Geldstrafen).

Neben diesen landerspezifischen Einschrankungen gibt es auch einige teils skurrile Verbote und Richtlinien fur die Verwendung von „Selfie-Sticks". Wahrend Fotos und Selfies mit dem Pariser Eiffelturm, die tagsuber gemacht wurden, problemlos veroffentlicht werden durfen, ist der beleuchtete Eiffelturm als Kunstwerk des Lichtkunstlers Pierre Bideau urheberrechtlich geschutzt. In Sri Lanka ist es außerdem verboten, sich mit dem Rucken zu einer Buddha-Statue fotografieren zu lassen.

Begegnet man in einem Land mit hinduistischem Glauben einer Gruppe weiß gekleideter Menschen, handelt es sich vermutlich um eine Trauergesellschaft. Diese sollten selbstverstandlich nicht fotografiert werden.

Im Metropolitan Museum in New York sind Selfie-Sticks nicht gern gesehen. Zu groß ist hier die Gefahr, dass durch das Justieren der Sticks fur die perfekte Pose Kunstwerke zerstort werden. Nicht die Stadt, sondern der Bundesstaat New York hat beliebte „Tiger-Selfies", sie zeigen Fotos von Menschen in Wildgehegen wilder Tiere, verboten. Hier droht eine Strafe von bis zu 1.000 Dollar.

Am Lake Tahoe (Sierra Nevada, USA) sind Fotos mit Baren im Hintergrund ein beliebtes Urlaubsmotiv – ein sehr gefahrliches. Daher wurde die Anfertigung der „Baren-Selfies" verboten.

Am Strand von Garoupe an der franzosischen Cote d'Azur sind Selfies komplett verboten. Die Badegaste sollen den besonderen Ort ausschließlich genießen. Wer beim Filmfest in Cannes Selfies vom roten Teppich machen will, muss mit Schwierigkeiten rechnen.

Selfies sind in der spanischen Stadt Pamplona wahrend des alljahrlichen Stierlaufes mit hohen Strafen bedroht. Ein Teilnehmer, der leichtfertig inmitten der aufgebrachten Stiere ein Selfie von sich anfertigte, musste 3.000 Euro Strafe zahlen.

(bart)