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Sexrabatt für deutsche Arbeitslose

Heute Redaktion
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Wer in Berliner Parks Sex hat, muss 150 Euro Strafe wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses zahlen" - außer er ist Hartz-IV-Empfänger. Dann macht das Bußgeld nämlich nur 34 Euro aus.

Wer in Berliner Parks Sex hat, muss 150 Euro Strafe wegen "Erregung öffentlichen Ärgernisses zahlen" – außer er ist Hartz-IV-Empfänger. Dann macht das Bußgeld nämlich nur 34 Euro aus.

Der Sexrabatt empört die Bundesagentur für Arbeit (BA): "Das setzt falsche Anreize und spaltet die Gesellschaft. Im Straßenverkehr gibt es ja auch nur einen Bußgeldkatalog. Falsches Verhalten kann nicht klassifiziert werden in Hartz-IV-Empfänger ja oder nein", so eine Sprecherin der BA.