Wirtschaft

Skurriler Streit um den "Kornspitz" entbrannt

Heute Redaktion
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Bild: backaldrin

Der "Kornspitz", weltweit bekannte Erfindung des Backmittelherstellers Backaldrin mit Sitz in Asten bei Linz, bleibt doch als Marke geschützt. Dagegen macht der Konkurrent jedoch mobil.

Der "Kornspitz", weltweit bekannte Erfindung des Backmittelherstellers Backaldrin mit Sitz in Asten bei Linz, bleibt doch als Marke geschützt. Dagegen macht der Konkurrent jedoch mobil.

Das Unternehmen berichtete am Dienstag von einer entsprechenden Entscheidung des Obersten Patent- und Markensenats. Es habe in letzter Instanz ein Urteil des Österreichischen Patentamtes vom Oktober 2011 in einem Verfahren aufgehoben, das Mitbewerber Pfahnl aus Pregarten (Bezirk Freistadt) angestrengt hatte.

Das Patentamt hatte ursprünglich festgestellt, dass "Kornspitz" im Laufe der Jahre zu einer allgemeinen Gattungsbezeichnung für Weckerl dieser Art geworden sei. Der Senat entschied dagegen nun, dass es sich keinesfalls um eine gebräuchliche Bezeichnung für gewisse Backwaren handle und schloss eine Löschung der Marke aus. "Potenziellen Nachahmern" sei damit eine Abfuhr erteilt worden, so Backaldrin-Eigentümer Peter Augendopler.

Konkurrent widerspricht den Aussagen

Franz Waldl, Anwalt des backaldrin-Mitbewerbers Pfahnl, widerspricht den Aussagen des "Kornspitz"-Erfinders, wonach das Weckerl als Marke geschützt bleibt. Im Bescheid des Obersten Patent- und Markensenats heiße es, dass das Verfahren bis zum Einlangen einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ausgesetzt werde. Das berichten die OÖN.

Der EuGH sei angerufen worden, um offene Fragen im Zusammenhang mit dem Markenschutz zu klären. Wenn er sie beantwortet hat, werde der Senat entscheiden, ob weiterhin ausschließlich backaldrin den "Kornspitz" als Marke nutzen dürfe oder sie aus dem Schutzregister gelöscht werde, hieß es weiter. Wie aus dem Schriftstück hervorgehe, dürfte die Bezeichnung für Roh- und Zwischenprodukte bestehenbleiben, so die OÖN. Beim fertigen Kornspitz scheine die Sache hingegen unklar zu sein - worauf sich auch die Fragen an den EuGH beziehen.

"Löschung ist vom Tisch" - oder doch nicht?

"Für uns ist die Sache geklärt, die Löschung ist vom Tisch", wird backaldrin-Sprecher Wolfgang Mayer zitiert. Die Gegenseite sieht das freilich anders. "Beantwortet der EuGH zwei Fragen gegen backaldrin, ist die Marke weg", so Waldl. Für ihn ist die kommende Woche stattfindende Backmesse in München der Grund, warum der "Kornspitz"-Erfinder die Frage als gegessen kommunizieren möchte.