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So trieben?s die Versicherungsvertreter

Heute Redaktion
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Die wegen Lustreisen in die Schlagzeilen geratene Ergo-Versicherung schaltete am Wochenende eine Webseite mit Informationen über Fehlverhalten und Auffälligkeiten bei Reisen von Vertriebsmitarbeitern frei. Dabei zeigte sich, dass die Versicherungsvertreter auch in österreichischen Bars zu ihrem Vernügen kamen.

Die wegen Lustreisen in die Schlagzeilen geratene Ergo-Versicherung schaltete am Wochenende eine Webseite mit Informationen über „Fehlverhalten und Auffälligkeiten” bei Reisen von Vertriebsmitarbeitern frei. Dabei zeigte sich, dass die Versicherungsvertreter auch in österreichischen Bars zu ihrem Vernügen kamen.



Nach ihren Sexreisen-Skandalen geht die Versicherungsgruppe Ergo in die Offensive: Sie schaltete am Wochenende eine mit Informationen über "Fehlverhalten und Auffälligkeiten" bei Reisen von Vertriebsmitarbeitern frei. Die Versicherung will mit der Transparenz-Offensive Vertrauen und Kunden zurückgewinnen.

Sardinien 2012 – ungebührliches Verhalten eines Reiseteilnehmers gegenüber einer weiblichen Begleitperson und einer Servicekraft.
Kitzbühel 2010 und 2011 – es liegen Taxi-Rechnungen vor, denen zufolge Reiseteilnehmer von der Tabledance-Bar „Night Lounge“ ins Hotel zurückgefahren sind. Belege der Bar liegen nicht vor. In den Arbeitsunterlagen der Revision zu dieser Prüfung heißt es: „(…) 2011 Belege über 1 Taxifahrt (12 EUR) von 2 Personen an einem Abend vom „Night Lounge“ (Tabledancebar) zum Hotel. (…). Hier Taxifahrt am 25.02.2010 s.u. "Nachtclub" 2* 15,40 für jeweils 3 Personen. Beschreibung Übersicht Taxiunternehmen Fahrten vom „Nachtclub“ ins Hotel. Bei Fahrten von Diskotheken zum Hotel wird jeweils der Name der Diskothek notiert. Die Taxibelege in Kitzbühel wurden nicht einzeln abgerechnet. Die Kosten wurden über die Gesamtrechnung von [E] abgerechnet, wobei der Transfer bzw. die Rückfahrt in den Nachtclub (Position 7. und 8.) von [E] als Stadtfahrt angegeben wurde. Für den Transfer fielen Kosten von 2* 15,40 für jeweils 3 Personen an. (…)“
Vermittler einer Geschäftsstelle besuchten ein so genanntes „Swinger-Hotel“ auf Jamaika (2009 und 2011).
Vermittler einer Geschäftsstelle besuchten ebenfalls dieses Hotel auf Jamaika (2010).
Hamburg (2010) – Eine Außendienstführungskraft rechnete per Eigenbeleg vier Eintrittskarten sowie Getränke über insgesamt 69,50 Euro von einem Striptease-Nachtclub ab.
New York (2010) – Bei einer Wettbewerbsreise ging eine Gruppe von Teilnehmern nach dem offiziellen Programm in einen Club mit Striptease-Programm; dabei wurden seitens der Reisebegleitung Getränke bezahlt. Die Kosten beliefen sich auf ca. 900 Euro.
Rio de Janeiro (2010) – Die Revision fand Belege über Getränke über ca. 300 Euro von einem Nachtclub, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt wurden.
Tallinn (2009) – Es wurden zehn Eintrittstickets über zusammen 100 Euro von einem Striptease-Nachtclub abgerechnet.
Wien (2008) – Reiseteilnehmer rechneten Belege über Getränke in Höhe von ca. 250 Euro von einer Nachtbar ab. Wörtlich heißt es dazu auf der Website: „ (…) Unter der Leitung des damaligen Filialdirektors der BD [B], Herrn [D], wurde in der Zeit vom 14.-16.11.2008 eine Wettbewerbsreise mit neun Teilnehmern nach Wien durchgeführt. Im Rahmen der Abrechnung zur Reise wurden von Herrn [D] zwei Belege, datiert vom 14.11.2008, eingereicht und am 11.12.2008 auf sein Bankkonto erstattet. Zum einen handelt es sich um einen Bewirtungsbeleg über Getränke der „Cafe Fantasie Bar“ i. H. v. 151,50 Euro mit drei Positionen (1 Bier 6,50 Euro; 1 „Fumante“ (o. ä.) 75 Euro und 1 „unlesbar“ 70 Euro). Internetrecherchen hierzu ergaben, dass es sich bei dieser Lokalität eindeutig um ein Bordell handelt. Zum anderen fand sich ein Bewirtungsbeleg über „Getränke 99 Euro“ mit dem Vermerk „Helmut Münster KEG Rustensteg/Felberstr.“. Dieser Beleg lässt aufgrund der Ortsangabe die Nähe zum Rotlichtmilieu vermuten; zweifelsfrei kann dies jedoch nicht belegt werden. Die bewirteten Personen zu den beiden o. g. Belegen konnten nicht festgestellt werden (…)

In seiner schriftlichen Stellungnahme vom 30.04.2012 teilte Herr [D] mit, dass er sich nicht daran erinnern kann, jemals eine entsprechende Lokalität - sowohl bei dieser als auch anlässlich aller weiteren Wettbewerbsreisen, die er in seiner Tätigkeit zu verantworten hatte - aufgesucht bzw. abgerechnet zu haben. Um einen Reputationsschaden von der ERGO fern zu halten, bot Herr [D] an, die Rechnungen gegenüber der ERGO auszugleichen. Hierzu hat er den Betrag über 250,50 Euro bereits beim Büroleiter der BD hinterlegt. (…)“
Hamburg (2007) – Ein Geschäftsstellenleiter besuchte mit Seminarteilnehmern einen Erotik-Club auf der Reeperbahn.