Österreich

Sofort-Abschiebung nach Freispruch für Asylwerber

Nachdem zwei Asylwerber von der Vergewaltigung einer 15-Jährigen freigesprochen wurden, wurde der Asylantrag eines Afghanen abgewiesen.

Heute Redaktion
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Der Freispruch für zwei Asylwerber, denen vorgeworfen wurde, eine 15-Jährige in Tulln vergewaltigt zu haben, lässt die Wogen weiter hochgehen. Bis zuletzt hatten die zwei Asylwerber bestritten, das Mädchen vergewaltigt zu haben. Der Schöffensenat stimmte ab: zwei für schuldig, zwei für nicht schuldig – Freispruch (nicht rechtskräftig).

Die beiden Asylwerber sollen das Mädchen in der Nähe eines Flüchtlingsheimes in Tulln attackiert und mehrmals vergewaltigt haben, sie selbst sprachen von "einvernehmlichen Sex". Die beiden verließen nach dem Freispruch die Justizanstalt als freie Männer, die Staatsanwaltschaft legte gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde ein. Eigentlich müsste nun der Oberste Gerichtshof über eine Neuauflage entscheiden.

Sofortige Abschiebung

Wie allerdings der "Kurier" berichtet, stehen die Chancen darauf weniger gut. Denn der Afghane Shehrzai D. (19) hat bereits seinen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenrecht und Asyl bekommen, in dem es heißt, dass sein Asylantrag ohne aufschiebende Wirkung abgelehnt ist. Heißt: Sofortige Abschiebung nach Afghanistan. Auch den zweiten Asylwerber, ein Somalier, soll das gleiche Schicksal ereilen.

Die Anwälte der Betroffenen haben bereits laut dem Bericht Beschwerde eingelegt und stoßen sich vor allem daran, dass es noch kein rechtskräftiges Urteil und beim Asylbescheid auch keine aufschiebende Wirkung gibt. Untergetaucht, wie es ursprünglich geheißen hatte, seien die Asylwerber nicht.

Im nächsten Abschiebeflieger

Während der Opferanwalt auf einen neuen Prozess hofft, könnten die Asylwerber schon im nächsten Abschiebeflieger sitzen. Dann gibt es allerdings höchstens einen neuen Prozess und ein Urteil in Abwesenheit der Angeklagten – und auch keine finanzielle Entschädigung für das damals 15-jährige Mädchen. (red)