Niederösterreich

Solo-Mutter (45) aus NÖ mit 93 Euro Beihilfe abgespeist

Enttäuscht zeigt sich eine Alleinerzieherin aus dem Waldviertel: Sie erhält für ihre Tochter (18) gerade einmal 93 Euro Studienbeihilfe.
16.10.2023, 16:43
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Verstimmt zeigte sich eine Angestellte aus dem Waldviertel: Ihre Tochter hatte im Frühsommer die Matura mit Auszeichnung gemeistert, war 18 Jahre alt geworden und wollte sofort zielstrebig mit einem Studium beginnen. Keine leichte Aufgabe für die geschiedene Alleinerzieherin mit begrenzten finanziellen Mitteln.

Denn sie arbeitet Teilzeit, verdient knapp 1.300 Euro im Monat, erhält rund 300 Euro Alimente und hatte in Innsbruck eine Wohnung vermietet gehabt. Da die 18-Jährige ohnedies in Innsbruck studiert, kündigte die weitblickende Mutter den Mietvertrag rechtzeitig auf, um die Wohnung für die Tochter bereitzustellen. "Das war keine leichte Entscheidung. Denn die Mieteinnahmen fehlen natürlich sehr. Andererseits kostet ein Zimmer in einem Studentenwohnheim auch schon 350 Euro im Monat."

Enttäuschung nach Bescheid

Die eigenständige Tochter beantragte schließlich online die Studienbeihilfe. "Dabei mussten wir auch die Sozialversicherungsnummer meines Ex-Mannes bekanntgeben. Er verdient nicht schlecht, hat eine Landwirtschaft nebenbei. Klingt aber besser, als es ist. Die haben also die Alimente auf 650 Euro eingestuft und uns per Bescheid 93 Euro Studienbeihilfe (Anm.: Kriterien s. Bilderstrecke) zugestanden", so die 45-Jährige enttäuscht.

Die Studienbeihilfe in Österreich hat einen Grundbetrag von 361 Euro im Monat. Die maximale Höchstbeihilfe beträgt anfangs 630 Euro im Monat, später 923 Euro im Monat (Anm.: unter bestimmten Voraussetzungen). Der Mutter war indes schon klar, dass sie wohl nicht auf den Grund- oder gar Höchstbetrag kommen wird.

"Hoffte auf rund 200 €"

"Aber auf zirka 200 Euro habe ich schon gehofft. Denn so rosig ist ja meine finanzielle Situation nicht. Was mich ärgert ist, dass man mit der Sozialversicherungsnummer ein offenes Buch für jede Behörde ist. Und wie können die einfach so annehmen, dass ich 650 Euro Alimente beziehe?"

Das sagt Ministerium

Aus dem Bildungsministerium heißt es dazu auf Nachfrage: "Die Studienförderung ist eine Form der subsidiären finanziellen Unterstützung und greift nur dann, wenn weder der elterliche Unterhalt noch die eigenen finanziellen Möglichkeiten von Studierenden ausreichen. Um die soziale Treffsicherheit zu gewährleisten, werden bei der Berechnung der Höhe der Studienbeihilfe verschiedene soziale und wirtschaftliche Faktoren der Studierenden berücksichtigt. Die Beihilfenhöhe hängt in erster Linie vom Alter, dem Wohnsitz, dem Familienstand und allfälligen eigenen Sorgepflichten ab. Sofern es sich nicht um eine Studienbeihilfe nach Selbsterhalt handelt, ist das Einkommen der Eltern ein maßgeblicher Faktor, wobei für weitere Unterhaltspflichten der Eltern Absetzbeträge und bestimmte Einkommensarten Freibeträge zu Anwendung kommen. Auf Basis des elterlichen Einkommens wird die sog. zumutbare Unterhaltsleistung berechnet, die vom tatsächlich geleisteten Unterhalt unabhängig ist. Eigenes Einkommen der Studierenden während des Beihilfenbezugs führt bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze von 15.000 Euro zu einer Kürzung der Beihilfe."

Zudem kritisiert die Angestellte, dass das Studienförderungsgesetz bereits über 30 Jahre alt ist: "Die Zeiten sind jetzt anders, die Partnerschaften sind jetzt anders, Scheidungen, ein getrenntes Leben ist normal." Mit 93 Euro im Monat ist der Tochter jedenfalls nicht wirklich geholfen. "Klar, sie wird sowieso auch nebenbei arbeiten gehen."

Einspruch

Übrigens: In der Vorberechnung war die 45-Jährige mit sämtlichen, korrekten Angaben auf über 300 Euro gekommen. Die Single-Mutter wird Einspruch einlegen, denn auch die Mieteinnahmen für die Wohnung in Innsbruck (die ja jetzt wegfallen), waren mitgerechnet worden: "Sowie wirklich jede Überstunde, Gefahrenzuschlag etc. beim Kindsvater", erklärt die Mutter, die dem Einspruch wenig Chancen einräumt.