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Spekulationsverbot und höhere Alkoholsteuer?

Heute Redaktion
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Am Wochenende haben sich Rot und Schwarz darauf geeinigt, wo einige der dringend benötigten Millionen für die Budgets der nächsten Jahre herkommen sollen. Gegen die Erhöhung der Alkohol-Steuer auf Sekt laufen die Sekthersteller Sturm. Auch ein in der Verfassung verankertes Spekulationsverbot war wieder Thema.

Am Wochenende haben sich Rot und Schwarz darauf geeinigt, wo einige der dringend benötigten Millionen für die Budgets der nächsten Jahre herkommen sollen. Gegen die Erhöhung der Alkohol-Steuer auf Sekt laufen die Sekthersteller Sturm. Auch ein in der Verfassung verankertes Spekulationsverbot war wieder Thema.

Die Finanzverhandler von SPÖ und ÖVP waren am Wochenende fleißig – beim Aushecken von Steuererhöhungen.

Alkohol. So soll die Alkoholsteuer - konkret für Sekt - angehoben werden, dieser wird um 1 Euro pro Liter (also 75 Cent pro Flasche) teurer. Für die Sekthersteller sind die Pläne nicht nachvollziehbar und ein "herber Rückschritt in eine wettbewerbsverzerrende Marktsituation zum Nachteil österreichischer Weinbauern und Sekthersteller". Italienische Prosecci und Frizzante würden nämlich nicht unter die Steuer fallen und werden preislich besser gestellt. Darüber hinaus hätten Berechnungen bereits im Zuge der Abschaffung der Sektsteuer im Jahr 2005 ergeben, dass die Verwaltung rund um die Einhebung einer solchen Sektsteuer mehr kostet, als diese an Einnahmen bringt.
Tabak. Fix ist auch eine Erhöhung der Tabaksteuer um 45 Cent in den nächsten drei Jahren.
NoVA. Im Finanzpaket, das noch von Kanzler Faymann und Vize Spindelegger abgesegnet werden muss, soll auch eine Erhöhung der Normverbrauchsabgabe für Neuwagen (NoVA) angedacht sein. Kritik daran kommt von der FPÖ: Für Pendler mit niedrigem Einkommen werde die geplante Erhöhung der NoVA eine besondere Belastung. Die NoVA sei eine einkommensunabhängige Abgabe und verteuere den Kauf von Kfz. Die Erhöhung treffe also den Mittelstand verhältnismäßig härter.


Uneinig sind sich SPÖ und ÖVP dagegen bei den .

Spekulationsverbot in die Verfassung?

Im Zuge der Koalitionsverhandlungen wird auch wieder über die verfassungsrechtliche Verankerung eines Spekulationsverbots für alle Ebenen diskutiert. Dies erklärte der oberösterreichische Landeshauptmann und ÖVP-Finanzverhandler Josef Pühringer am Montagabend.

"Man strebt eine verfassungsrechtliche Lösung an", so Pühringer. Ist keine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament möglich, soll es eine einfachgesetzliche Lösung geben. Es soll jedenfalls fixiert werden, "für alle Ebenen", dass mit Steuergeld nicht spekuliert wird, so Pühringer. Die Verfassungsbestimmung für ein Spekulationsverbot war im Frühjahr an der FPÖ gescheitert. Die Freiheitlichen verweigerten damals die notwendige Zustimmung zur Zwei-Drittel-Materie, da ihnen die Formulierungen zu wenig konkret waren.

Auf Dienstag vertagt

In der Finanzgruppe waren am Montag nun noch nicht alle Fragen gelöst, verwies der Landeshauptmann auf ein weiteres Treffen am Dienstag. Auch zeichne sich ab, dass "Dissenspunkte an die Chefetage" gemeldet werden müssen, bei denen auf Ebene der Finanzverhandler keine Lösung gefunden werden kann. Dass etwa die von der SPÖ gewünschte Vermögenssteuer ein derartiges Konfliktthema ist, sei "kein Geheimnis", meinte Pühringer.

Details darüber, wie weit das Budgetloch bereits geschlossen ist, nannte er nicht, sondern verwies an die Regierungsspitzen. Klar ist, dass die Finanztransaktionssteuer für die Jahre 2014 und 2015 noch nicht eingerechnet wird. Eingeplant wird sie erst ab 2016, bis dahin muss sie durch andere Maßnahmen ausgeglichen werden.