Österreich

Stadthallenbad: Für Pfusch wird nicht bezahlt

Heute Redaktion
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Während die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft versichert hat, dass alle Leistungen, die ordnungsgemäß und korrekt erbracht wurden, auch bezahlt werden, stellte sie außerdem klar, dass nicht erbrachte Leistungen nicht vergütet werden. Die Verantwortung für die korrekte Fertigstellung liegt bei den beteiligten Firmen.

Die Verantwortung für die korrekte Fertigstellung liegt bei den beteiligten Firmen.

Die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft hat versichert, dass alle Leistungen, die ordnungsgemäß und korrekt erbracht wurden, auch bezahlt werden. Das gilt für alle Firmen, die an der Sanierung des Stadthallenbades arbeiten - das sind insgesamt rund 25 Unternehmen.

Mangelleistungen am Bau werden nicht bezahlt

Nicht bezahlt wird jedoch für jene Leistungen, die mangelhaft oder überhaupt nicht erbracht wurden. Das handhabt auch jeder "Häuslbauer" so, wenn er die bestellten Leistungen nicht ordnungsgemäß erhält. Das Volumen jener Rechnungen, die nicht bezahlt wurden aufgrund mangelhafter oder nicht erbrachter Leistungen, liegt bei rund 500.000 Euro und nicht bei der in den Medien genannten Summe von 14 Millionen Euro.

Firmen für Schadensbehebung verantwortlich

Die Mängelerhebung erfolgte im Rahmen der Beweissicherung durch gerichtlich beeidete Sachverständige. Es lag an den Firmen, diese Mängel zu beheben. Wo das nicht der Fall war, ist jedoch auch klar, dass die Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft solche Rechnungen für mangelhafte oder nicht durchgeführte Leistungen nicht bezahlen darf, allein schon im Sinne eines verantwortungsbewussten Umgangs mit öffentlichen Mitteln.

. Diese Fälle haben nun die Gerichte zu klären und die in der gerichtlichen Beweissicherung festgestellten Mängel zu bewerten.