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Stellt sich dieser Handysünder selbst einen Strafzet...

Heute Redaktion
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Handygespräche ohne Freisprecheinrichtung sind im Auto verboten, trotz besseren Wissens sündigen aber viele Autolenker nur allzu gerne. Neben dem großen Unfallrisiko gibt es dafür auch Strafen von 50 Euro, wird man beim Telefonieren am Steuer erwischt. Flattert ein Strafmandat ins Haus, wird es noch teurer. Doch was, wenn der Handysünder jemand ist, der eigentlich die Handysünder bestraft?

"Und wann zahlt er die 50 Euro für das Telefonieren während der Fahrt?", Marko M. und knipste als Beifahrer eines Bekannten einen Polizeibeamten am Steuer seines Wagens. An einer roten Ampel in Wien griff dieser laut M. zum Smartphone und telefonierte im Verkehr.

Bleibt die Frage, ob sich der Beamte direkt nach dem Vergehen selbst eine Strafe ausgestellt hat. Wird man nämlich (eigentlich von der Polizei) beim Telefonieren am Steuer erwischt, werden 50 Euro Strafe fällig. Kommt es zu einer Anzeige, dann sind es bis zu 72 Euro. Kommen zusätzliche Verkehrsvergehen aus Ablenkung durch das Telefonieren hinzu, können sogar bis zu 2.180 Euro fällig werden.