Politik

Steuerreform: Nur Konten-Einsicht weiter offen

Heute Redaktion
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Der Ministerrat hat am Dienstagvormittag die Steuerreform beschlossen. Bis zur letzten Minute haben Rot und Schwarz über das Gesetzespaket verhandelt. Knapp aber doch ist es sich ausgegangen. Weiterhin offen ist die Konten-Einsicht.

Der Ministerrat hat am Dienstagvormittag die beschlossen. Bis zur letzten Minute haben Rot und Schwarz über das Gesetzespaket verhandelt. Knapp aber doch ist es sich ausgegangen. Weiterhin offen ist die Konten-Einsicht.

Hauptsache bei der Steuerreform ist die Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen um 5,2 Milliarden Euro.

Ab dem nächsten Jahr sollen 6,4 Millionen Österreicher durchschnittlich 1.000 Euro jährlich mehr im Geldbörsel haben - durch eine Reform der Einkommensteuertarife.
Zusätzlich wird für unselbstständig Beschäftigte die Negativsteuer ausgeweitet, für Pensionisten, Selbstständige und Bauern wird eine Negativsteuer neu eingeführt.
Auch werden Verkehrsabsetzbetrag und Kinderfreibetrag erhöht und die Pendlerförderung für niedrige Einkommen ausgebaut.
Dazu kommt die automatische Arbeitnehmerveranlagung bereits ab 2016. Diese Maßnahme ist für die Steuerzahler sehr praktisch. Bislang musste man jedes Jahr selbst seinen Steuerausgleich machen. Das soll nun wegfallen.


Sechs Lohnsteuerstufen

Die Tarifreform sieht so aus: Statt drei gibt es künftig sechs Lohnsteuerstufen. Die Steuerfreigrenze bleibt bei 11.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Für Einkommensteile zwischen 11.000 und 18.000 Euro gilt ein Eingangssteuersatz von 25 Prozent (derzeit 36,5 Prozent ). Bis 31.000 Euro sind es 35 Prozent. Bis 60.000 Euro fallen 42 Prozent Steuer an, bis 90.000 sind es 48 Prozent. Und für alles darüber gilt ein Satz von 50 Prozent.

. Alle diese Punkte sind Teil der Gegenfinanzierung der Entlastung (Betrugsbekämpfung).

Kontenöffnung nur mit Richter

Beim Aus für das Bankgeheimnis kann die Regierung im Nationalrat noch nicht auf die Grünen hoffen. Parteichefin Eva Glawischnig hat am Dienstag wiederholt, dass die Grünen eine Konteneinsicht durch Finanzbeamte ohne richterliche Genehmigung nicht akzeptieren werden. Sie verlangen als Bedingung für ihre verfassungsrechtlich notwendige Zustimmung, dass es "eine richterliche Genehmigung geben muss". Was im Papier der Regierung aber (noch) nicht drin steht, hier ist nur von einem Rechtsschutzbeauftragten die Rede.

FPÖ, NEOS und Team Stronach wollen diese Gesetzesänderung sowieso nicht mittragen.

"Niemand ist umgefallen"

Nach dem Ministerrat strichen SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann und ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner die Segnungen der Steuerreform hervor. Keine der beiden Parteien sei umgefallen oder auch nur halb hingefallen, befand Faymann.