Politik

Stöger weist Kritik an Gesundheitsreform zurück

Heute Redaktion
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Bild: AFP

Heftige Kritik übt der Rechnungshof am Gesetzesentwurf von Minister Alois Stöger (S) für die Gesundheitsreform. Es werde nicht eingespart und der Kompetenzdschungel nicht entwirrt. Stöger weist die Kritik scharf zurück.

Die zersplitterten Kompetenzen blieben unverändert und deshalb gebe es weiterhin keine gemeinsam Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung. Ein gemeinsamer Finanzierungstopf werde nicht erreicht, bemängelt der Rechnungshof in seiner Begutachtungs-Stellungnahme.

Der Stöger-Entwurf sieht vor, dass die öffentlichen Gesundheitsausgaben nicht stärker als das Wirtschaftswachstum steigen sollen und die derzeitigen Steigerungsraten von 5,2 bis 2016 auf 3,6 Prozent gesenkt werden sollen. Der RH verweist nun darauf, dass die Ausgaben zwischen 2008 und 2011 nur um durchschnittlich rund drei Prozent gestiegen seien. Für den RH sind die Finanzziele deshalb nur wenig ambitioniert und er kann nicht nachvollziehen, inwieweit darin ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung des Stabilitätspaktes liegen soll.

Stöger kann das vernichtende Urteil nicht nachvollziehen: Genau das Gegenteil sei der Fall, so der Minister. Die Reform sichere das Gesundheitswesen für die kommenden Generationen ab. Stöger verweist in dem Zusammenhang auf den Föderalismus, gegen den er nichts tun könne. Er habe dennoch das Beste aus der Situation gemacht.