Wirtschaft

Streit um Käsekrainer geht in die 2. Runde

Heute Redaktion
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Die EU-Kommission hat den slowenischen Antrag auf Anerkennung des Namens "Krainer Wurst" als geschützte Herkunftsbezeichnung bestätigt. Angesprochen auf österreichische Bedenken hieß es am Donnerstag in der Brüsseler Behörde, dass sämtliche anderen EU-Länder sechs Monate Zeit hätten, den slowenischen Vorschlag zu beeinspruchen. Dafür müssten aber gute Gründe vorliegen.

Die EU-Kommission hat den slowenischen Antrag auf Anerkennung des Namens "Krainer Wurst" als geschützte Herkunftsbezeichnung bestätigt. Angesprochen auf österreichische Bedenken hieß es am Donnerstag in der Brüsseler Behörde, dass sämtliche anderen EU-Länder sechs Monate Zeit hätten, den slowenischen Vorschlag zu beeinspruchen. Dafür müssten aber gute Gründe vorliegen.

Dies sei auch der Sinn der Veröffentlichung des slowenischen Ansinnens. Es müsse den anderen Staaten die Gelegenheit gegeben werden, die Konsequenzen einer solchen Registrierung als geografisch geschützte Bezeichnung für die "Krainer Wurst" zu prüfen. Das österreichische Patentamt hatte Anfang April erklärt, die Annahme der slowenischen Forderung würde das Ende der hierzulande verwendeten Bezeichnung wie "Krainer" oder "Käsekrainer" bedeuten.

Konkret kündigten Wirtschaftskammer, Landwirtschaftsministerium sowie Experten der Veterinärmedizinischen Universität mit Unterstützung des Patentamtes an, Einspruchsgründe bei der EU-Kommission geltend machen zu wollen. Die Verwendungsmöglichkeit des Begriffs "Krainer" für österreichische Wurstwaren wäre für heimische Produzenten mit einem enormen Absatzverlust und großen Umstellungskosten auf eine neue Namensgebung verbunden.

"Lassen uns die Krainer nicht verbieten"

In die Debatte hatte sich zuletzt auch Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich eingeschaltet. "Wir lassen uns die Krainer nicht verbieten". Es gehe einerseits um wirtschaftliche Interessen Österreichs, aber auch um eine langjährige Tradition. Wann die Kommission konkret ihre Entscheidung nach der Sechs-Monats-Frist bekanntgibt ist nicht klar. Die Einwände anderer Staaten müssten zunächst geprüft werden.

Konkret läuft die die Frist ein halbes Jahr nach Veröffentlichung des jeweiligen Antrags ab. Die Publikation der Kommission erfolgte am 28. Februar, mit damit endet die Einspruchsmöglichkeit anderer EU-Länder am 27. August.

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Lesen Sie weiter: Streit um "Krainer Wurst" Die Begeisterung von Kaiser Franz Joseph für die "Krainer Wurst" findet sich auch in der von der EU-Kommission veröffentlichten Beschreibung des slowenischen Antrags auf Anerkennung dieser Wurst als geschützte Herkunftsbezeichnung. Außerdem ist eine detaillierte Beschreibung der "Kranjska klobasa" als "pasteurisierte Halbdauerwurst aus grob gehacktem Schweinefleisch" enthalten.

Bei der Kurzbeschreibung der Abgrenzung des geografischen Gebiets heißt es, dass sich das "Herstellungsgebiet innerhalb des Staatsgebiets Sloweniens" befinde, "das am Rande der Alpen und an der Adria liegt, im Westen an Italien und im Norden an Österreich grenzt, im Süden sich bis zur kroatischen Grenze erstreckt und im Osten sich weit zur pannonischen Tiefebene bis zur Grenze mit Ungarn öffnet".

Das "Land Krain war zur Zeit des Heiligen Römischen Reichs undn später unter der österreichisch-ungarischen Monarchie die einzige rein slowenische Region, weshalb die Bezeichnung 'Kranjec' (Krainer) zuweilen gleichbedeutend wie 'Slowene' verwendet wurde". Weiter heißt es: "Auch im heutigen täglichen Sprachgebrauch wird für einen Teil der slowenischen Bevölkerung immer noch die Bezeichnung 'Kranjci' (Krainer) benutzt. ..."

Gebiet an die Habsburger

"Ab dem 13. Jahrhundert setzte sich die slowenische Form 'Kranjska' durch (auf Deutsch 'Krain' / 'Krainburg'). Vom Jahr 1002 an war Krain eine selbständige Markgrafschaft mit eigenen Markgrafen. Als Verwaltungseinheit war Krain Teil des mittelalterlichen römisch-deutschen Kaiserreiches. Im 14. Jahrhundert fiel der Großteil des Gebiets des heutigen Sloweniens an die Habsburger. "

"Es wurde in folgende Länder unterteilt: Kranjska (Krain), Trst (Triest), Istra (Istrien), Goricka (Görz), Koroska (Kärnten) und Stajerska (Steiermark). Beim Zusammenbruch Österreich-Ungarns im Jahr 1918 wurde Krain als selbständige Einheit aufgelöst. Slowenien ist ein relativ junger Staat, der erst 1991 durch Abspaltung von der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawiendie Unabhängigkeit erlangte. Die heutige Republik Slowenien ist also gewissermaßen die 'Rechtsnachfolgerin' von Krain, da das Gebiet des früheren Landes Krain zur Gänze Teil der Republik Slowenien ist."

Zwei Kochbücher als Quelle

Die ältesten Anweisungen für die Herstellung der "Kranjska klobasa" finden sich - so heißt es in der Veröffentlichung des slowenischen Antrags durch die Kommission - in zwei Kochbüchern, nämlich in "Die süddeutsche Küche" von Katharina Prato (1896) und in der sechsten Auflage von Felicita Kalinseks "Slovenska kuharica" (1912). Auch wenn man bei Katharina Prato kaum von einem Rezept zur Herstellung der "Kranjska klobasa" sprechen kann, so handelt es sich doch wahrscheinlich um die erste schriftliche Erwähnung dieser Wurstsorte (1896).

Felicita Kalinsek erläuterte dagegen in ihrer "Slovenska kuharica" (1912) bereits, wie die "Kranjska klobasa" herzustellen ist. Als "sehr aufschlussreich" wird in der Publikation eine Erzählung über Kaiser Franz Joseph angeführt, der "einst mit der Kutsche von Wien nach Triest unterwegs war und an der Landstraße im Dorf Naklo bei Kranj in dem von Fuhrleuten besuchten Gasthof Marinsek haltmachte.

Kaiser bestellte die Wurst

Er wollte sich stärken und fragte die Gastwirtin, was sie ihm anbieten könne. 'Wir haben nur unsere gewöhnliche Hauswurst und sonst nichts', antwortete sie dem Kaiser. Der Kaiser bestellte die Wurst, und als er sie gekostet hatte, rief er begeistert aus: 'Das ist keine gewöhnliche Wurst, das ist eine Krainer Wurst!'".

Seit 2003 finden in Slowenien das "Festival Kranjske klobase" (Festival der Krainer Wurst) und der landesweite Wettbewerb zur Kür der besten "Kranjska klobasa" statt.