Österreich

Höhere Grundgebühr für Strom-Intensivnutzer

Heute Redaktion
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Künftig soll es eine "leistungsbezogene" Abrechnung der Strom-Netzkosten geben.
Künftig soll es eine "leistungsbezogene" Abrechnung der Strom-Netzkosten geben.
Bild: picturedesk.com

Die E-Control schlägt vor, dass Kunden, die viele stromintensive Geräte gleichzeitig nutzen, künftig eine höhere Grundgebühr für das Netz zahlen sollen.

Kunden, die durch das gleichzeitige Betreiben vieler stromintensiver Geräte so genannte Bedarfsspitzen im Stromnetz verursachen, sollen in Zukunft eine höhere Grundgebühr für das Netz zahlen.

Diese neue Regelung sieht die E-Control vor. Das Modell, das auf leistungsbezogener Abrechnung basiert, soll zudem auf Smart Meter umgerüstet werden und bis 2022 abgeschlossen sein.

Wer kennt es nicht? Von der Summe, die man regelmäßig für den Strom bezahlt, machen etwa ein Drittel die Netzkosten aus. In Wien zahlt man diese Gebühr an die Wiener Netze. Der Netzbetreiber sorgen für Errichtung, Ausbau, Instandhaltung und Betrieb des Stromnetzes.

Insgesamt zahlen die österreichischen Haushalte etwa 2,3 Milliarden Euro an Grundgebühren für den Strom, den sie beziehen. Jetzt gibt es Vorschläge zu einer Neugestaltung.

Ein Grund für die Neugestaltung ist, dass man sich an die neuartige Stromwelt, die immer mehr auf grüner Energie basiert, anpassen will.

Eine Grundlage bilden dabei "Smart Meter", also digitale Stromzähler. Normale Haushaltsanwendungen, wie etwa Staubsaugen, Kochen oder Wäsche waschen sollen dabei keine Mehrkosten verursachen.

Überschreitet ein Haushalt jedoch die Leistungsmarke von vier Kilowatt - etwa durch eine Sauna, Klimaanlage, Wärmepumpe, Poolheizung oder das Aufladen eines Elektroautos, wird es teurer.

Verursacher derartiger Leistungsspitzen haben mit höheren Kosten zu rechnen: "Ein normaler Haushaltsanschluss hat eine Leistung von vier Kilowatt und erst wenn diese überschritten werden, zahlt man mehr", so E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch.

Erst, wenn die neuen Zähler montiert sind, wird die neue Abrechnung auch technisch umsetzbar sein. Sie zeichnen den Stromverbrauch alle 15 Minuten auf und registrieren so mögliche Leistungsspitzen. Die Basis für die künftige monatliche Netzgebühr bildet der höchste Viertelstundenwert.

Jedoch bestehen noch einige rechtliche Hürden. All jene Nutzer, die sich für die Opt-Out-Option entschieden haben, bei der dem Netzbetreiber keine aktuellen Werte mitgeteilt werden, können nicht auf das neue Tarifsystem umgestellt werden.

Jedoch soll sich auch das mit einer Gesetzesänderung bald anders gestalten. Nach Vorschlag der E-Control will man die Erlaubnis, einmal im Monat den höchsten Viertelstundenwert abzulesen. Datenschutzprobleme sieht Urbantschitsch keine, da aus einer derartigen einmaligen Messung keine Rückschlüsse auf private Lebensumstände erfolgen könnten.

In zwei bis drei Jahren soll die neue Abrechnungsmethode eingeführt sein. Bisher wurde rund eine Million der Smart Meter installiert, noch fehlen genügend Haushalte.

Die Mehrheit der Bürger muss sich um eine Erhöhung ihrer Strom-Netzkosten keine Sorgen machen, entwarnt Urbantschitsch.

All jene, die jedoch eine überdurchschnittlich hohe Leistung beziehen, müssen mit einem Mehrbetrag zwischen 30 und 50 Euro im Jahr rechnen. Kleinverbraucher würden andererseits von der neuen Abrechnung profitieren und weniger zahlen.

(rfr)