Wirtschaft

Sundt soll Immos in Sicherheit gebracht haben

Heute Redaktion
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Ex-Telekom-Austria-General Heinz Sundt, vor wenigen Tagen als einziger Angeklagter in der Kursmanipulationsaffäre der Telekom-Aktie im Februar 2004 (nicht rechtskräftig) freigesprochen, soll beträchtliches Immobilienvermögen vor seinem ehemaligen Arbeitgeber in Sicherheit gebracht haben, schreibt der "Kurier" (Sonntag). Am 10. Februar 2012 hat Sundt demnach eine Wohnung in Reith bei Kitzbühel und eine Villa in Bad Vöslau seiner Ehefrau bzw. seinem Sohn via Schenkung vermacht.

Ex-Telekom-Austria-General Heinz Sundt, vor wenigen Tagen als einziger Angeklagter in der Kursmanipulationsaffäre der Telekom-Aktie im Februar 2004 (nicht rechtskräftig) freigesprochen, soll beträchtliches Immobilienvermögen vor seinem ehemaligen Arbeitgeber in Sicherheit gebracht haben, schreibt der "Kurier". Am 10. Februar 2012 hat Sundt demnach eine Wohnung in Reith bei Kitzbühel und eine Villa in Bad Vöslau seiner Ehefrau bzw. seinem Sohn via Schenkung vermacht.

Zum damaligen Zeitpunkt müsse ihm jedoch bereits bewusst gewesen sein, dass er in der Kursaffäre auf der Anklagebank sitzen wird, schreibt die Zeitung. Sundts Anwalt dementiert.

Neun Tage vor der Schenkung, am 1. Februar 2012, habe die Staatsanwaltschaft darüber informiert, dass der gesamte Akt zur Kursaffäre inklusive Abschlussbericht vom 6. bis zum 10. Februar im Verteidigerzimmer des Wiener Straflandesgerichts - dort kann jeder Rechtsanwalt Einsicht nehmen - aufliegt, so der "Kurier". Es sei an dem Tag bereits klar gewesen, dass die Telekom im Falle einer Verurteilung Forderungen geltend machen würde; am 31. Jänner 2012 habe sich das Unternehmen dem Strafverfahren offiziell als Privatbeteiligter angeschlossen.

Die Telekom machte insgesamt 9,9 Mio. an Schadenersatz geltend und bekam diese vom Schöffengericht voll zugesprochen. Dies gilt aber nur für die (nicht rechtskräftig) schuldig gesprochenen Manager Stefano Colombo, Rudolf Fischer und Josef Trimmel. Ob die Telekom auch den Bonus (mehr als 390.000 Euro brutto) von Sundt zurückfordert, ist noch offen. Das hänge von den rechtlichen Möglichkeiten ab, sagte der jetzige TA-Chef Hannes Ametsreiter am Donnerstag bei der Bilanzpressekonferenz.

Laut "Kurier" hat die Telekom bereits im Jänner 2013 die Schenkungsverträge der Familie Sundt beim Bezirksgericht Baden angefochten. "Sicherheitshalber, um für allfälligen Schadenersatz keine Fristen verstreichen zu lassen", wie die Zeitung schreibt. Die TA vermute, dass Sundt versucht habe, seine teuren Liegenschaften vor seinem Ex-Arbeitgeber in Sicherheit zu bringen.

Sundts langjähriger Anwalt in Zivilsachen, Wolfgang Emberger, hat für das Schenkungsdatum eine andere Erklärung, nämlich die im Herbst 2011 begonnene innerpolitische Debatte über die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Viele Familien hätten damals eine Neuordnung diskutiert, "und auch die Familie Sundt hat sich zur Transaktion entschlossen", so der Anwalt zum "Kurier". Damals sei nicht zu erwarten gewesen, dass gegen Sundt Anklage erhoben wird.

Embergers Kanzlei habe den Staatsanwalt erst am 13. Februar 2012 um die Akten auf DVD - das ist wesentlich billiger, als das Konvolut zu kopieren - gebeten.

Sobald Sundts Freispruch rechtskräftig ist, will er sich übrigens seine Anwaltskosten von der Telekom zurückholen. Der Konzern habe für seine Vorstände Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen, sich jedoch "trotz mehrfacher Aufforderung" geweigert habe, diese freizugeben, wie der "Kurier" weiter berichtet. Demnächst werde die TA also Post von Sundt bekommen, so die Zeitung.