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Ministerin Raab: "Frauen halten System am Laufen"

Die, die derzeit arbeiten müssen, sind hauptsächlich Frauen. Darauf weist Frauenministerin Susanne Raab hin und bedankt sich für ihren Einsatz.

Heute Redaktion
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Supermarkt-Angestellte (Symbolbild)
Supermarkt-Angestellte (Symbolbild)
Bild: picturedesk.com

Nur noch systemrelevante Geschäfte und Dienste dürfen in der Coronakrise weiter offen halten. Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) weist am Mittwoch darauf hin, dass hier in vielen Zweigen hauptsächlich Frauen arbeiten.

Über 70 Prozent Frauen

Nach dem alltäglichen Dank der Bundesregierung an alle, die daheim bleiben und auch an alle, die arbeiten gehen um das System zu erhalten, nennt Raab Zahlen. Als Frauenministerin weist sie darauf hin: "Es sind insbesondere Frauen, die in diesen Branchen tätig sind, die unser Leben aufrecht erhalten."

Der Frauenanteil im Lebensmittelhandel beträgt zum Beispiel 71 Prozent. In Apotheken arbeiten 77 Prozent Frauen, in Trafiken sogar 81 Prozent. In Gesundheitsberufen sind 62 Prozent weiblich.

Danke auch an die Männer

Diesen Frauen dankt Raab am Mittwoch besonders: "Sie sind unsere Heldinnen des Alltags." Gleichzeitig vergisst die Ministerin aber auch die Männer nicht. Auch ihnen dankt sie, auch sie würden sehr viel leisten.

Zum Kontrast zu den von ihr genannten Branchen gibt es nämlich auch Systemerhalterberufe, die wohl hauptsächlich männlich sind: Etwa Logistik-Branche, der Sicherheitsapparat mit Polizei und Soldaten, Zivildiener oder die Müllabfuhr.

Hilfe für Alleinerzieherinnen

Die 108.000 Alleinerzieherinnen in Österreich (es sind zu 94 Prozent Frauen) mit Kindern unter 14 Jahren sind in der Coronakrise nicht nur von erhöhter Doppelbelastung, sondern auch von Geldsorgen geplagt. "Es ist zu befürchten, dass viele Menschen in Zahlungsschwierigkeiten kommen werden. Darunter auch Väter und Mütter, die den Unterhalt nicht mehr leisten können", erklärt Justizministerin Alma Zadic (Grüne).

Sie kündigt Erleichterungen beim staatlichen Unterhaltsvorschuss an. Kann ein Unterhaltspflichtiger nicht mehr zahlen, wird es künftig leichter, vom Staat einen Vorschuss zu bekommen. Eine der drei Voraussetzungen dafür, nämlich dass das Kind gegen den Vater einen Exekutionsantrag bei Gericht stellen muss, fällt weg.

Diese Maßnahme ist - wie alle Corona-Maßnahmen - zeitlich befristet. Im Falle der Unterhalts-Erleichterung gilt die Regelung bis zum 30. April 2020.

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