Hammer-Urteil

Taxifahrer muss nach 35 Jahren das Land verlassen

Ein 54-jähriger Türke, der Kurierdienste für falsche Polizisten leistete, wurde für fünf Jahre des Landes verwiesen.

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    Der Beschuldigte mit seiner Anwältin vor dem Zürcher Obergericht.
    Der Beschuldigte mit seiner Anwältin vor dem Zürcher Obergericht.
    20min/hoh

    Der heute 54-jährige türkische Taxichauffeur aus der Stadt Zürich hat laut Anklageschrift im Frühjahr 2021 Geld bei drei alten Frauen abgeholt und es sogenannten Keilern abgeliefert. So nennen die Untersuchungsbehörden die Hinter-Männer, die sich als falsche Polizisten ausgeben.

    Keiler rufen vor allem Seniorinnen an und fordern sie auf, Geld bei der Bank abzuheben, weil es dort nicht mehr sicher sei. Sie sollen das Geld in ihren Briefkästen deponieren, ein Polizist würde es dann abholen und in Sicherheit bringen.

    Drei Frauen vom Betrug betroffen

    Die Deliktsumme betrug in den drei eingeklagten Fällen knapp hunderttausend Franken. Das Geld wurde bei den drei Frauen an elf verschiedenen Tagen in 13 Teilbeträgen unter zehntausend Franken abgeholt, damit die Banken nicht misstrauisch werden. Weitere Betrüge in der Höhe von über 26.000 Euro sind im Versuchsstadium stecken geblieben. Die Anklage geht davon aus, dass der Beschuldigte rund zehn Prozent verdiente. So hat ihm der Keiler nach einer Geldabholung im Wert von knapp 6.000 Euro folgende Whatsapp-Nachricht geschickt: "Nimm du 600 Euro, Bruder."

    Der Mann wurde im Mai 2021 in flagranti verhaftet, als eine der Frauen die Polizei informierte und über die Betrugsmasche aufgeklärt wurde. Das Bezirksgericht Zürich hat im Januar 2023 den Beschuldigten der Gehilfenschaft zum gewerbsmäßigen Betrug und der Geldwäscherei schuldig gesprochen. Letzterer Straftatbestand deshalb, weil er das Geld an Bitcoin-Automaten einzahlte, "um es so definitiv in den Untiefen der Kriminalität verschwinden zu lassen", wie in der Anklageschrift steht.

    Das Gericht verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten und verwies ihn für fünf Jahre des Landes. Dagegen erhoben sowohl seine Verteidigerin als auch der Staatsanwalt Berufung ans Obergericht.

    Übliche Kurierfahrten gewesen

    Am Prozess vom Montag sagte der Mann, dass er nicht gewusst habe, was in den Paketen in den Briefkästen war. "Es waren Kurierfahrten, wie sie in den Corona-Zeiten üblich waren." Er habe mit dem Taxi etwas bringen oder etwas abholen müssen. Er sei jeweils von einem ihm unbekannten Anrufer dazu aufgefordert worden.

    Der Richter fragte, ob ihm die ganze Sache nicht verdächtig vorgekommen sei. Anfänglich nicht, sagte er, später sei ihm die ganze Sache aber komisch erschienen. Er habe nur noch mitgemacht, weil Angehörige in der Türkei bedroht worden seien. Zu der von der Vorinstanz ausgesprochenen Landesverweisung sagte er: "Das ist eine Katastrophe." Er lebe seit über 35 Jahren in der Schweiz. Er ist verheiratet und Vater einer erwachsenen Tochter.

    Staatsanwalt: Mittäter und nicht nur Gehilfe

    Demgegenüber plädierte der Staatsanwalt für eine härtere Strafe. Der Beschuldigte soll nicht nur wegen Gehilfenschaft, sondern wegen Mittäterschaft zum Betrug verurteilt werden. Er forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten und eine Landesverweisung von acht Jahren. "Er war zwar nicht die lenkende Kraft, hat aber die gefährlichste Rolle in den Delikten ausgeübt." Ohne ihn wären die Betrügereien gar nicht möglich gewesen. Die angeblichen Drohungen seien Schutzbehauptungen. Dass der Beschuldigte mit dem Geld Bitcoins kaufte und sie den Hinter-Männern sendete, sei ein Hinweis auf kriminelle Machenschaften.

    Das Obergericht bestätigte das Urteil der Vorinstanz, erhöhte die Strafe aber um zwei Monate. "Sie waren als Werkzeug von den Hinter-Männern gebraucht worden", sagte der vorsitzende Richter; deshalb eine Verurteilung wegen Gehilfenschaft zum Betrug. Spätestens nach der zweiten Geldabholung und Bitcoins-Einzahlung hätten alle Alarmglocken laut läuten müssen. Bezüglich der fünfjährigen Landesverweisung liege kein schwerer persönlicher Härtefall vor. Der Beschuldigte kenne die Sprache und seine Ehefrau lebe in der Türkei.

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      Helmut Graf

      Auf den Punkt gebracht

      • Ein 54-jähriger türkischer Taxifahrer aus Zürich wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt und für fünf Jahre des Landes verwiesen, da er Gehilfenschaft zum gewerbsmäßigen Betrug und Geldwäscherei begangen hatte, indem er Geld für falsche Polizisten abholte und an Bitcoin-Automaten einzahlte
      • Obwohl der Beschuldigte betonte, er habe nicht gewusst, was in den Paketen war und sei von unbekannten Anrufern dazu aufgefordert worden, wurde seine Strafe vom Obergericht bestätigt
      • Der Staatsanwalt plädierte für eine härtere Strafe, und das Gericht erhöhte die Strafe leicht, weil der Angeklagte als Werkzeug von den Hintermännern benutzt worden war
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