Oberösterreich

Test-Chaos – Tochter durfte nicht zu todkrankem Vater

Unfassbarer Fall in OÖ: Weil ein PCR-Test nicht rechtzeitig ausgewertet werden konnte, durfte eine Tochter nicht zu ihrem todkranken Vater.

Armin Bach
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Die Tochter durfte nicht zu ihrem 92-jährigen Vater ins Pflegeheim, weil der PCR-Test nicht rechtzeitig ausgewertet werden konnte (Symbolbild).
Die Tochter durfte nicht zu ihrem 92-jährigen Vater ins Pflegeheim, weil der PCR-Test nicht rechtzeitig ausgewertet werden konnte (Symbolbild).
HARALD SCHNEIDER / APA / picturedesk.com

Der 92-jährige Vater einer Oberösterreicherin (55) aus Hörsching (Bez. Linz-Land) liegt todkrank in einem Heim. Wie die Tochter gegenüber der "Krone" sagt, könne es jeden Tag vorbei sein.

Deswegen wollen ihn ihre Mutter und sie selbst so oft es geht noch besuchen. Doch wegen des aktuellen Test-Chaos in Oberösterreich war das nicht möglich.

Die ganze Geschichte: Die 55-Jährige und ihre Mutter machten Sonntag gegen 9 Uhr in der Kürnberghalle in Leonding einen PCR-Test, wie sie gegenüber der "Krone" berichtet. Denn: Für den Zutritt ins Heim gilt 2G (geimpft oder genesen) und zusätzlich braucht man ein negatives Testergebnis.

Testergebnis kam und kam nicht

Die Mutter hat dann Montag um 4 Uhr in der Früh ihr negatives Ergebnis bekommen. Aber das Testergebnis der Tochter kam und kam nicht an. Und deshalb durfte zwar die Mutter zu ihrem 92-jährigen Ehemann, aber die Tochter nicht. Das Heim machte da keine Ausnahme.

Und das durfte es auch nicht. Denn: Eine Ausnahme gibt es nur bei Palliativ-Patienten – und ein solcher ist der 92-Jährige nicht.

Nun doch Antigentest erlaubt

Das Land Oberösterreich reagierte am Mittwoch schnell und sorgte für eine Ausnahmeregelung:

 Ausnahmebestimmung bei PCR-Tests: im Falle einer nachweislich nicht verfügbaren PCR-Testmöglichkeit (Glaubhaftmachung, dass PCR-Test nicht verfügbar war oder dass Auswertung nicht zeitgerecht erfolgte) gilt auch ein negativer Antigentest, der von einer befugten Stelle ausgestellt wurde (3G-Nachweis).

"Die neue Regelung verfolgt zwei Ziele: Den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Infektion, aber auch den Schutz vor Einsamkeit. Die Einsamkeitsfalle darf nicht wieder zuschlagen. Aus diesem Grund sind Besuche im Unterschied zu den vorhergehenden Lockdowns möglich“, so Sozial-Landesrat  Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) zur aktuellen Regelung.

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