Österreich

Tochter studierte zu lange: Vater klagte sie

Heute Redaktion
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Bild: keine Quellenangabe

Weil seine Tochter, eine Wiener Studentin, 15 Monate für ihr Bakkalaureat brauchte und zudem zwischendurch das Studium wechselte, wollte ihr Vater die Alimente ab dem zehnten Studiensemester zurück. Nachdem der Mann vor zwei Gerichtsinstanzen abblitzte, entschied nun der Oberste Gerichtshof überraschend, dass der Vater nicht unterhaltspflichtig ist - und die Studentin das Geld zurückzahlen muss.

Das Höchstgericht gab dem Vater laut "Die Presse" Recht, da das Bachelorstudium als eigenständig zu betrachten sei und deshalb die Durchschnittsstudiendauer deutlich überschritten wurde. Das bedeutet, dass die Studentin 39 Monate lang Geld widerrechtlich vom Vater bekam - 24.000 Euro samt Zinsen. Dazu kommen noch einmal die Verfahrenskosten von rund 8.000 Euro. 

Laut Bericht handelt es sich dabei um keinen Einzelfall - alleine die Kanzlei, die den Vater vertreten hat, hat sechs solcher Fälle in den vergangenen zwei Jahren geführt. Als Faustregel gilt dabei, dass ein Studium zwar grundsätzlich von den Erziehungsberechtigten zu finanzieren ist, es aber "ernsthaft und zielstrebig" verfolgt werden muss. Bei den Fällen zeige sich aber auch oft eine fehlende Kommunikation zwischen Eltern und Kindern.