Österreich

Tote Hure: Prozess um Kellerleiche startet früher

Ein Mann aus der Steiermark muss sich wegen Störung der Totenruhe verantworten. Er soll seine Freundin gefesselt und geknebelt haben.

Heute Redaktion
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Der Prozess finden am Landesgericht Leoben statt.
Der Prozess finden am Landesgericht Leoben statt.
Bild: Wikipedia

Die Staatsanwaltschaft Leoben führt keine weiteren Ermittlungen zur restlosen Aufklärung des Todes der ungarischen Prostituierten Andrea B. (41) durch. Der Prozesstermin am Landesgericht Leoben steht fest.

Christian T. (40) aus St. Sebastian bei Mariazell muss sich am 4. Mai 2017 verantworten, berichtet die "Kleine Zeitung". Aber nicht für den Tod der Frau. Es steht deshalb vor Gericht, weil er die Leiche in seinem Keller einbetoniert hat.

Störung der Totenruhe

Das ist nach dem Strafgesetz Störung der Totenruhe. Dazu kommt dauernde Sachentziehung, weil er die Kleidung und Papiere der Toten verbrannt hat.

Die Verantwortung des Beschuldigten, er habe die Tote am 5. Dezember 2016 in seinem Schlafzimmer aufgefunden und sie in Panik im Keller einbetoniert, war nicht widerlegbar. Todesursache konnte keine festgestellt werden. Starb die Frau bei einer Drogenparty oder etwa bei Sexspielen? Darauf gibt es keine Antworten. (Red)