Wirtschaft

Urlaubsanspruch eines Toten kann vererbt werden

Heute Redaktion
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Erben können vom Urlaubsanspruch eines verstorbenen Angehörigen profitieren. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor, das der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts widerspricht. Nach Auffassung der Berliner Richter haben Erben nach dem Tod eines Arbeitnehmers einen "Abgeltungsanspruch". Kann dieses Urteil auch zu uns nach Österreich überschwappen?

Erben können vom Urlaubsanspruch eines verstorbenen Angehörigen profitieren. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin hervor, das der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts widerspricht. Nach Auffassung der Berliner Richter haben Erben nach dem Tod eines Arbeitnehmers einen "Abgeltungsanspruch". Kann dieses Urteil auch zu uns nach Österreich überschwappen?

Laut dem Berliner Gericht können sich Erben Urlaubstage von Verstorbenen auszahlen lassen. Das Gericht berief sich auf eine EU-Richtlinie. Also durchaus möglich, dass dies auch in Österreich bald einen Versuch wert sein wird.

Dem aktuellen Urteilsspruch zufolge wird der Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine finanzielle Vergütung ersetzt. Für das Berliner Gericht zählt dazu auch ein Todesfall.

Geklagt hatten die Erben einer Frau, die bei ihrem Tod 33 Tage Resturlaub hatte. Das deutsche Bundesarbeitsgericht urteilte dagegen vor einigen Jahren in einem ähnlichen Fall, dass mit dem Tod auch der Urlaubsanspruch erlischt. Gegen das Berliner Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.