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User können Facebook zur Löschung zwingen

Heute Redaktion
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Online-Netzwerke müssen Inhalten zwar nicht überwachen, spezifischen Aufforderungen müssen jedoch Folge geleistet werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof.

Online-Dienste wie Facebook können gezwungen werden, bei einer rechtswidrigen Beleidigung nach weiteren wortgleichen oder ähnlichen Äußerungen zu suchen und diese zu löschen. Das EU-Recht steht entsprechenden Entscheiden nationaler Gerichte nicht entgegen.

Unter Berücksichtigung des relevanten internationalen Rechts könne sogar eine weltweite Löschung veranlasst werden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung war der Fall der ehemaligen österreichischen Grünen-Politikerin Eva Glawischnig-Piesczek. Sie hatte nach einer Unterlassungsverfügung auch eine Löschung wortgleicher und sinngleicher Beleidigungen gefordert.

Keine Überwachungspflicht

Der Oberste Gerichtshof Österreichs bat daraufhin den EuGH, zu prüfen, ob das mit der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vereinbar wäre.

Die Richtlinie besagt, dass sogenannte Host-Provider wie etwa Betreiber eines Online-Netzwerks nicht für von den Nutzern veröffentlichte Informationen verantwortlich sind - bis sie auf deren Rechtswidrigkeit hingewiesen werden.

Zugleich kann ein Host-Provider laut der Richtlinie nicht generell verpflichtet werden, bei ihm gespeicherte Informationen zu überwachen oder aktiv nach rechtswidrigem Vorgehen zu suchen.