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Verkehrssünder: Ab nun tauscht EU Daten aus

Heute Redaktion
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Um die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, sollen Verkehrsdelikte künftig grenzüberschreitend erfasst werden. Ab Donnerstag greift ein neues System für den elektronischen Austausch von Daten im Straßenverkehr.

Um die Straßenverkehrssicherheit zu verbessern, werden Verkehrsdelikte künftig grenzüberschreitend erfasst. Ab Donnerstag greift ein neues System für den elektronischen Austausch von Daten im Straßenverkehr.

Derzeit werden Verkehrsdelikte oftmals nicht verfolgt, wenn sie mit einem Fahrzeug begangen werden, das in einem anderen Mitgliedstaat als jenem, in dem der Verstoß erfolgt, zugelassen ist. IN Österreich werden 20 Prozent der Delikte von Lenkern ausländischer Fahrzeuge begangen. Ein System für den Informationsaustauschsoll die zur grenzübergreifenden Verfolgung der gefährlichsten Straßenverkehrsdelikte erleichtern.

Die Richtlinie erfasst folgende Delikte:


die bei den meisten schweren und tödlichen Verkehrsunfällen ursächlich sind (Geschwindigkeitsübertretung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, Überfahren eines roten Stopplichts und Alkohol oder Drogen am Steuer)
bei denen die aufzuerlegende Sanktion aus einer Geldbuße besteht oder eine Geldbuße einschließt.


System für den Informationsaustausch

Die zuständige Behörde des Staaes, in dem das Delikt begangen wurde, übermittelt das Fahrzeugkennzeichen und Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Delikts an die zuständige Behörde des Wohnsitzstaats des Zuwiderhandelnden. Auch Angaben zum Fahrzeug und zum Fahrzeughalter sollen übermittelt werden.

Deliktsbescheid

Der Fahrzeugbesitzer erhält gleichzeitig einen Deliktsbescheid. Dieser Bescheid enthält die Schilderung des Delikts, die Höhe der zu zahlenden Geldbuße und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Der Deliktsbescheid wird in der Amtssprache oder den Amtssprachen des Wohnsitzstaates abgefasst.

Zentrale Behörden

Jeder Mitgliedstaat muss eine zentrale Behörde bestimmen, die ihn bei der Anwendung der Richtlinie unterstützt. Personen, deren persönliche Daten über dieses System übermittelt wurden, können auf Antrag bei der zentralen Behörde des Wohnsitzstaates unrichtige oder illegal gespeicherte Daten einsehen, korrigieren oder löschen lassen.