Politik

VfGH kippt türkis-blaue Massenüberwachung

Der Verfassungsgerichtshof hat zentrale Maßnahmen des von ÖVP und FPÖ beschlossenen "Sicherheitspakets" als verfassungswidrig eingestuft.

Heute Redaktion
Teilen
Picture

Das von der türkis-blauen Koalition 2018 verabschiedete "Sicherheitspaket" ist in zwei wesentlichen Maßnahmen verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) stufte die automatische Kennzeichenerfassung auf Autobahnen sowie den sogenannten Bundestrojaner als verfassungswidrig ein, wie am Mittwoch bekannt gegeben wurde.

Die beiden Überwachungsmaßnahmen waren in einer gemeinsamen Beschwerde von SPÖ und NEOS als "unverhältnismäßig" angefochten worden. Der VfGH gab den Beschwerdeführern in seinem Urteil nun Recht, wie VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter mitteilte.

Die "Section Control" genannte automatische Erfassung von Autokennzeichen auf Autobahnen stellt demnach eine unzulässige Überwachungsmaßnahme dar. Das gilt auch für die flächendeckende staatliche Malware zum Überwachen von Handys und Mitlesen von verschlüsselten Nachrichten (etwa bei Messengern wie Whatsapp) – den sogenannten "Bundestrojaner".