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VfGH: Schwärzung von Hypo-Akten illegal

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Im Streit um die Schwärzung von Akten, die im Hypo-U-Ausschuss bearbeitet werden, hat nun der Verfassungsgerichtshof eine Entscheidung getroffen. Die Dokumente dürfen nicht unkenntlich gemacht werden.

VfGH-Präsident Gerhart Holzinger verkündete am Donnerstag die Entscheidung, wonach die Mitglieder des Hypo-U-Auschusses die Akten ungeschwärzt erhalten müssen. Das sei für die Kontrollfunktion, die der Gerichtshof erfüllt, notwendig.

Das Finanzministerium und der Ausschuss selbst hatten den Antrag gestellt, um zu klären ob die Akten aufgrund des Bankgeheimnisses oder aus Datenschutzgründen geschwärzt werden dürfen. Die VfGH-Entscheidung soll nun die Arbeit im U-Ausschuss erleichtern.