Niederösterreich

Vignette via Abo gelöst – nun 240 € Strafe für Wienerin

Eine Frau hatte über ein Zeitschriftenabo eine digitale Vignette erhalten. Nun soll die 48-Jährige 240 Euro Strafe zahlen, sie nahm sich einen Anwalt.
16.08.2022, 14:07

Eine 48-jährige Frau aus Wien schloss ein Zeitschriften-Abo für ein ganzes Jahr ab, um neben dem ausführlichen TV-Programm auch eine digitale Vignette zu bekommen.

Vignette registriert, dann Strafe

Die Wienerin zahlte den geforderten Betrag für ein ganzes Jahr an den Verlag und erhielt dafür eine digitale Jahresvignette für ihr Fahrzeug. Die 48-Jährige registrierte sich digital bzw. glaubte, sich digital registriert zu haben und fuhr mit ihrem Auto mehrmals auf der Autobahn.

Die Verwunderung und der Ärger waren dann groß, als jetzt eine Strafe in der Höhe von 240 Euro ins Haus flatterte. Die Wienerin soll am 6. Juli und am 14. Juli ohne gültige Vignette auf einer Autobahn gefahren sein - somit je 120 Euro Strafe. Die wütende 48-Jährige setzte sich mit der Zeitschrift und der Asfinag in Verbindung und stieß laut ihr jedoch nur auf taube Ohren.

Schließlich wandte sich die Lenkerin an Rechtsanwalt Anton-Alexander Havlik: "Es soll an einem Verarbeitungsfehler bei der Registrierung liegen. Nur laut meiner Mandantin kam niemals eine Fehlermeldung. Es kann nicht sein, dass meine Mandantin das Abo inklusive Digital-Vignette für ein ganzes Jahr bezahlt hat und jetzt auf den Kosten von 240 Euro sitzen bleibt", meint der Advokat.

Das meint Asfinag

Laut Zeitschriften-Verlag würde der Fehler bei der Wienerin liegen, die Asfinag erklärte zu dem Fall: "Grundsätzlich ist die Angabe eines falschen Kennzeichens nicht unsere Verantwortung. Man muss ein Kennzeichen jedoch zwei Mal eingeben und kann dabei das Kennzeichen nicht kopieren, um eben Zahlendreher zu vermeiden", erklärt ein Sprecher generell zur Digital-Vignette.

Im konkreten Fall sei die Wiener am 6. sowie am 14. Juli ohne gültige Vignette auf Autobahnen unterwegs gewesen und habe den Rabattcode für die digitale Vignette erst am 21. Juli aktiviert. "Der Fehler könnte daran gelegen sein, dass die Dame beim ersten Mal den Code nicht verwendet hat", heißt es aus dem Kundenservice der Asfinag. Ob die 48-Jährige nun die Strafen zahlen muss oder nicht, ist strittig und somit unklar.

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