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Vorschriften für Reisen mit Hunden

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen will, muss sich an die Regelungen des jeweiligen Reiselandes halten. "Heute.at" gibt einen Überblick über die Vorschriften in beliebten Urlaubsländern und sagt Ihnen, was bei Reisen mit Hunden generell beachtet werden sollte.

Wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen will, muss sich an die Regelungen des jeweiligen Reiselandes halten. "Heute.at" gibt einen Überblick über die Vorschriften in beliebten Urlaubsländern und sagt Ihnen, was bei Reisen mit Hunden generell beachtet werden sollte.

Vorab sei erwähnt, dass längere Reisen für Hunde immer einen Stressfaktor darstellen. Allerdings vermisst ein Vierbeiner auch sein Herrl oder Frauerl, wenn diese ohne ihn verreisen und ihn Verwandten, Freunden oder Tiersittern anvertrauen. Somit ist für viele Reisende ein Urlaub mit dem Hund die sinnvollste Option. An- und Abreise sollten aber für das Haustier möglichst angenehm gestaltet werden.

Anreise mit dem Auto

Als am einfachsten hat sich die Anreise mit dem Auto erwiesen. "Wer selbst fährt, kann die notwendigen Pausen individuell einlegen", weiß ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner. Im Auto ist es wichtig, dass nicht nur menschliche Insassen durch Gurte geschützt sind, sondern auch die Tiere. Hundereiseboxen haben sich in einem Crashtest als sicherste Variante für größere Hunde erwiesen. Eine weitere Möglichkeit sind spezielle Gurte, die am Brustgeschirr befestigt werden. Hunde sollten auch vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt, nicht im Auto zurückgelassen und mit einem großzügigen Wasservorrat versorgt werden.

Anreise per Zug

Alternativ zum Auto ist auch die Mitnahme des Hundes im Zug oder Flugzeug möglich. Zugfahrten sollten allerdings nach Möglichkeit vorher "geübt" werden, damit sich das Tier daran gewöhnen kann. "Für Bahnreisen gibt es häufig eigene Transportvorschriften für Tiere, über die man sich vorab informieren sollte", so die ÖAMTC-Touristikerin.

Anreise im Flugzeug

Am anstrengendsten sind Flugreisen. Bei kleineren Tieren ist zwar die Mitnahme in die Passagierkabine möglich, jedoch nur in einem verschlossenen Transportbehälter, dessen erlaubte Maße und Gewicht von der Airline festgelegt sind. Größere Tiere werden hingegen in einem Container im Frachtraum transportiert. "Egal, wie groß und schwer das Tier ist, es muss immer im Vorhinein bei der Fluglinie angemeldet werden", stellt Renner klar.

Ist der Urlaubsort erreicht, müssen sich die Tiere an die neue Umgebung gewöhnen, keinesfalls sollte man den Hund zu Beginn allein lassen. Beruhigend wirken dem Hund vertraute Routinen: "Hunde sind Gewohnheitstiere, daher dürfen der eigene Napf, das Körbchen und ein Vorrat des üblichen Futters nicht fehlen", erklärt Renner. Außerdem muss an die Reiseapotheke gedacht werden: Heilsalbe für rissige Pfoten, Zeckenzange und eventuell spezielle Beruhigungsmittel für anstrengende Reisen.

Bei Reisen in alle EU-Staaten

Wer in EU-Staaten unterwegs ist, muss den EU-Heimtierausweis vorzeigen können. Diesen bekommen Sie bei jedem Tierarzt. Wichtige Informationen wie Tollwut-Impfung, die Kennzeichnung durch Mikrochip oder Tätowierung sind angeführt. So lassen sich entlaufende Tiere leichter identifizieren.

Sonderbestimmungen in wichtigen Urlaubsländern:

Deutschland:

Bei einer über vierwöchigen Aufenthaltsdauer dürfen Vierbeiner der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier oder Kreuzungen mit diesen Rassen nicht einreisen. Im Gegensatz zu anderen Rassen besteht in der Öffentlichkeit nicht nur Leinen-, sondern auch Maulkorbpflicht.

Frankreich:

Die Mitnahme von Kampfhunden wie Pittbulls, Boerbulls und Hunde der Tosa Rasse ist verboten, außer sie sind im Stammbuch eines internationalen Hundeverbandes eingetragen. Schutz- und Wachhunde wie Rottweiler müssen in der Öffentlichkeit einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden. Hunde und Katzen unter drei Monaten dürfen nicht nach Frankreich einreisen.

Großbritannien:

Eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken muss binnen fünf Tagen vor der Einreise erfolgen. Tiere dürfen sich in den letzten sechs Monaten nicht in EU-Ländern aufgehalten haben. Pitbull-Terrier, Japanese tosas, Dogo Argentinos, Fila Brazilieros und Hunde, die Eigenschaften und Charakter dieser Hund aufweisen, sind verboten.

Irland:

Hunde müssen binnen fünf Tage vor der Einreise gegen Bandwürmer behandelt werden.

Island:

Haustiere dürfen nur mit Genehmigung des isländischen Veterinäramtes mitgebracht werden". Alle Tiere müssen nach der Ankunft für mindestens vier Wochen in Quarantäne. Aus diesem Grund erhalten Personen, die sich nur kurze Zeit in Island aufhalten wollen, keine Genehmigung für ihre Tiere.

Italien:

Leine und Maulkorb sind zu verwenden. Tierem müssen im Auto gesichert werden.

Kroatien:

Hunde müssen in der Öffentlichkeit Leine und Maulkorb tragen. Die Einreise der Rassen Terrier, Typ Bull, und ihre Mischlinge, die nicht im Register des Kroatischen Kinologischen Verbandes eingetragen sind, also keinen Stammbaum haben, ist nicht erlaubt. 

Die Einreisebestimmungen für die Länder Malta bis Türkei finden Sie auf der zweiten Seite. Bitte blättern Sie um!

Malta:

Nach der Tollwutimpfung müssen 21 Tage Wartezeit bis zur Einreise eingehalten werden. Außerdem muss der behandelnde Tierarzt einige Zusatzeinträge machen. Hunde benötigen eine Behandlung gegen Bandwürmer innerhalb von fünf Tagen vor der Einreise, Tiere dürfen nach positiver Inspektion der Dokumente gegen eine Gebühr von 50 Euro einreisen. Die Food and Veterinary Regulation Division muss mindestens drei Tage vor der Ankunft über die Einreise informiert werden. Die Einfuhr von einigen Kampfhunderassen, wie Pitbull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasiliero, ist grundsätzlich verboten.

Norwegen:

Neue Bestimmungen für die Einreise mit Hund gelten seit 1. Mai 2013 in Norwegen: Der Hund muss 120 bis 24 Stunden vor Grenzübertritt gegen Bandwurmbefall behandelt werden.

Portugal:

In Restaurants, in öffentlichen Bussen und an Stränden besteht Hundeverbot. Vierbeiner müssen Leine und Maulkorb tragen.

Schweiz:

Auch im Urlaub bei den Eidgenossen ist ein EU-Heimtierausweis nützlich. Ein Mikrochip ist Pflicht, Tätowierungen bis vor dem 3. Juli 2011 sind ebenfalls gültig. Jedes Tier muss beim Zoll gemeldet werden. Bei Tieren mit einem Alter unter drei Monaten brauchen eine tierärztliche Bescheinigung, dass die Tiere ohne Kontakt zu Wildtieren gehalten wurden, außer sie werden von ihrem Muttertier begleitet und sind noch davon abhängig. Welpen unter 56 Tagen müssen von einem Muttertier begleitet werden. Hunde mit kupierten Ohren oder kupierter Rute dürfen prinzipiell nicht eingeführt werden, für Urlaubszwecke ist Hunden ausländischer Halter die Mitreise aber gestattet.

Serbien

In Serbien müssen bei der Ein-, Aus- oder Durchreise alle Tiere einer kostenpflichtigen Veterinäruntersuchung beim Grenzübertritt unterzogen werden. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter als 10 Tage ist, wird benötigt.

Türkei:

In die Türkei sollten sie ebenfalls einen EU-Heimtierausweis mitführen. Darin muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein, die mindestens 15 Tage und maximal 12 Monate alt ist. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 10 Tage sein. Eine Übersetzung der Dokumente ist hilfreich.

Zypern:

Eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken ist zwischen 24 und 48 Stunden vor der Einreise nötig. Amerikanische Pit-Bullterrier, Pit-Bullterrier, Tosa Inu (Japanese Tosa), Argentinische Dogge und Brasilianische Dogge dürfen nicht mitgebracht werden.