Wirtschaft

VW muss Schadenersatz für manipulierte Diesel zahlen

Der deutsche Bundesgerichtshof hat am Montag das Urteil gefällt, dass der VW-Konzern allen Kunden, die ein manipuliertes Diesel-Auto gekauft haben, Schadenersatz zahlen muss.

Teilen
(Symbolbild)
(Symbolbild)
picturedesk.com

Käufer manipulierter Dieselautos haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Sie könnten ihr Fahrzeug zurückgeben und von Volkswagen den Kaufpreis teilweise zurückverlangen, urteilte der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am Montag in Zusammenhang mit dem VW-Dieselskandal. Klagende Käufer, die das Geld für ihr Auto zurückhaben wollen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.

Auf den Vergleich, den die deutsche Verbraucherzentrale im Namen von mehreren hunderttausend Dieselbesitzern mit VW ausgehandelt hat, haben die Entscheidungen des deutschen Bundesgerichtshofs keine Auswirkungen mehr.

Rund 60.000 VW-Klagen allein in Deutschland offen

Die Rechtsauffassung des BGH hat Auswirkungen auf die noch anhängigen Klageverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. Denn die zentrale Frage, ob den Käufern Schadenersatz zusteht oder nicht, wurde von den unteren Instanzen bisher völlig unterschiedlich beantwortet. Insgesamt gibt es in Deutschland laut VW noch 60.000 Klagen, in denen Dieselhalter Schadensersatz von VW verlangen. Auch zahlreiche Österreicher sind wegen der eingebauten Schummelsoftware gegen VW vor Gericht gezogen, sowohl in Österreich als auch in Deutschland.

Mit dem Urteil ist aber längst nicht alles entschieden. Andere Fallkonstellationen wird sich der BGH in weiteren Verfahren genauer ansehen - etwa ob VW-Kunden auch dann Schadenersatz zusteht, wenn sie ihr Auto erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals gekauft haben. Die drei nächsten Verhandlungen zu VW-Klagen haben die Karlsruher Richter und Richterinnen für Mitte und Ende Juli angesetzt.

Konkreter Kläger wollte ganzen Preis zurück

Für den Kläger im konkreten Fall, einen Mann aus dem deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz, ist das ein Teilerfolg. Er will den kompletten Preis von knapp 31.500 Euro zurück. Unter der Haube seines gebrauchten VW Sharan steckt ein Dieselmotor vom Typ EA 189 – mit einer Software, die dafür sorgte, dass das Fahrzeug die Abgasgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand, nicht aber auf der Straße einhielt. Im Herbst 2015 flog der Betrug im großen Stil auf. Millionen Autos waren betroffen.

Das Oberlandesgericht Koblenz hatte dem Mann 25.600 Euro plus Zinsen gegen Rückgabe seines Autos zugesprochen. Dagegen hatten beide Seiten Revision eingelegt. VW vertritt die Ansicht, dass dem Kläger und allen anderen Dieselkäufern gar kein Schaden entstanden sei. Das Auto sei schließlich jederzeit uneingeschränkt nutzbar gewesen.