Wirtschaft

Kein Geld für Österreicher: "Eine Frechheit von VW"

Dieselskandal ohne Ende: VW verweigert Österreichern Schadenersatz. Verbraucherschützer Peter Kolba rät, weiter zu klagen.

Heute Redaktion
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Dr. Peter Kolba
Dr. Peter Kolba
Bild: picturedesk.com

Der von Volkswagen angebotene Vergleich für Kunden, die vom Dieselskandal betroffen sind und sich einer Musterklage angeschlossen haben, gilt nicht für Personen, die beim Autokauf außerhalb Deutschlands gewohnt haben. Deshalb bekommen auch die rund 1.100 Österreicher und Südtiroler, die bei der deutschen Klage dabei sind, kein Geld.

"Eine Frechheit von VW"

„Es ist eine weitere Frechheit von Volkswagen (VW), österreichische Geschädigte vom Anbot eines Vergleiches bei der Musterfeststellungsklage auszuschließen," empört sich Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV): „Jetzt erst Recht rufen wir dazu auf, Schadenersatz auf dem Klagsweg durchzusetzen." Je nach Fahrzeug und Fahrzeugalter sollen die deutschen VW-Geschädigten zwischen 1.350 und 6.275 Euro bekommen. Die Anwälte der deutschen Betroffenen raten aber, den angebotenen Vergleich nicht anzunehmen.

Problem Verjährung

In Österreich sind mehr als 400.000 Autos des VW-Konzerns vom Abgasskandal betroffen. Die Österreicher, die sich der deutschen Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, sollten auf jeden Fall dabeibleiben, erklärte Kolbe gegenüber „Heute": „Das Problem ist die Verjährung".

Aber: „Solange ich da angemeldet bin und die Klage auch geführt wird, kann mein Anspruch nicht verjähren", erklärt Jurist Kolba. Sollten sich die deutschen Kläger jedoch mit VW einigen, ist es mit dem Verjährungsstopp aus. „Dann muss ich innerhalb von drei Monaten klagen." Wer das tun will, kann sich von Kolbas Verein VSV unterstützen lassen, im Internet gibt es unter klagen-ohne-risiko.at Tipps.

Prozessfinanzierer bereit



„Wir haben bereits einen Prozessfinanzierer, der Einzelklagen finanzieren wird," betont Kolba. Der Prozessfinanzierer verlangt für die Klage nichts, im Erfolgsfall bekommt er einen Teil des erstrittenes Geldes. Wie hoch die Quote ist, wird noch verhandelt, so Kolba. Weitere Voraussetzung: Die betroffenen Autohalter müssen für 30 Euro im Jahr VSV-Mitglied werden.

Weitere Geschädigte



Bis zu 10.000 mutmaßlich Geschädigte haben sich laut Kolba einem Strafverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als Privatbeteiligte angeschlossen, aber zivilrechtlich bisher noch nichts unternommen. Durch den Privatbeteiligtenanschluss an das Strafverfahren gegen VW, Bosch und inzwischen auch Audi und Daimler ist die Verjährung ebenfalls gestoppt. Die Aussicht auf Geld ist aber nicht unbedingt rosig, meint Kolba. Es ist unwahrscheinlich, dass der Strafrichter in Österreich jemanden verurteilt und gleich mitentscheidet, dass dieser den Autofahrern einen Schadenersatz zahlen muss.

In Deutschland klagen einbringen

Lieber sollten diese Betroffenen eine Klage in Deutschland einbringen, mein Kolba: Am besten beim Landgericht Stuttgart (Sitz von Bosch) oder beim LG Ingolstadt (Sitz von Audi). Da seien die Erfolgschancen hoch, meint Kolba. Das Gericht in Braunschweig (im VW-Bundesland Niedersachsen) hingegen sei sehr im Einflussbereich von VW, da hätten Verbraucher nicht so gute Chancen. Kolbas VSV bietet hier ebenfalls Hilfe an.

Eine dritte Gruppe von mutmaßlich Geschädigten sind jene, deren VW, Porsche oder Audi mit einem großen 3,0- oder 4,2-Liter-Dieselmotor ausgestattet ist. Dass auch bei diesen Wagen die Abgaswerte geschönt wurden, flog erst später auf, es ist noch keine Verjährung eingetreten. Auch für sie vermittelt der VSV aber schon juristische Hilfe.