Österreich

VwGH wies Beschwerde zu Asylzentrum ab

Heute Redaktion
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Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat eine Beschwerde im Zusammenhang mit dem geplanten Asyl-Erstaufnahmezentrum im burgenländischen Eberau als unbegründet abgewiesen. Dass der Baubewilligungsbescheid durch die Bezirkshauptmannschaft Güssing für nichtig erklärt worden sei, sei zu Recht erfolgt, hieß es in einer Pressemitteilung.

Das von der damaligen Innenministerin Maria Fekter (V) geplante dritte Aufnahmezentrum in Eberau war am Widerstand des Burgenlandes gescheitert.

Im Dezember 2009 erteilte der Bürgermeister der Gemeinde die beantragte Baubewilligung für den Neubau einer Erstaufnahmestelle für Asylwerber.

Diese Bewilligung wurde drei Tage später mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Güssing - nach Weisung von Landeshauptmann Hans Niessl (S) - als nichtig aufgehoben, weil das Bauvorhaben der Widmung "Bauland - gemischtes Baugebiet" widerspreche.

Die dagegen vom Bauwerber erhobene Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof blieb nun erfolglos.

Laut Burgenländischem Raumplanungsgesetz dürfen im gemischten Baugebiet Wohngebäude samt den dazugehörigen Nebenanlagen und sonstige Gebäude und Betriebsanlagen errichtet werden, die überwiegend den wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedürfnissen der Bevölkerung dienen, erläuterte der VwGH.

Unter anderem argumentierte der Gerichtshof, dass damit nicht die Gesamtbevölkerung gemeint sei, sondern die in der Gemeinde verkörperte Bevölkerung. "Unterkünfte für Asylwerber und Verwaltungseinheiten, die nicht der in der Gemeinde verkörperten Bevölkerung dienen, sind daher im gemischten Baugebiet nicht zulässig."