Wirtschaft

Waldviertler Schuhrebell wartet aufs nächste Urteil

Heute Redaktion
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GEA-Chef Heini Staudinger hatte seine Schuhmanufaktur in Schrems mit Darlehen von Freunden und Kunden finanziert. Die Finanzmarktaufsicht hat ihn zu einer Strafe von 2.000,- Euro verurteilt, weil er ein derartiges Geldgeschäft mangels Bankenkonzession nicht hätte tätigen dürfen. Jetzt fällt die Entscheidung über seine Berufung.

nicht hätte tätigen dürfen. Jetzt fällt die Entscheidung über seine Berufung.

Am Dienstag wurde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) in Wien über die Berufung gegen das Straferkenntnis der FMA wegen Verletzung des Bankwesengesetzes verhandelt. Eine Entscheidung wird schriftlich ergehen - spätestens in sechs Wochen. Zur Verhandlung sind 150 Demonstranten erschienen, 12 Funkstreifen sind vorgefahren.

130 Arbeitsplätze

Gegen den "Schuhrebell" war eine Strafe von 2.000 Euro verhängt worden, da er von Freunden, Kunden und Verwandten Darlehen entgegengenommen hatte, um die Entwicklung seiner Firma GEA zu finanzieren. Staudinger hat mithilfe dieser Darlehen seit 2003 in der Krisenregion Waldviertel 130 Arbeitsplätze geschaffen. Inklusive der GEA-Geschäfte beschäftigt er 200 Menschen.

Staudinger hat keine Bankenkonzession

Die juristische Auseinandersetzung treffe einen kritischen Punkt der aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problematik, so der Unternehmer: Während die Banken mit Steuergeldern gerettet werden müssten, würden sie ihre ureigenste Aufgabe der Versorgung der Realwirtschaft mit Krediten immer schlechter erfüllen. Das gefährde vor allem die KMU. Mit der Interpretation der Kundendarlehen als gewerbliches Einlagengeschäft werde eine sinnvolle und produktive Finanzierungsform an eine Bankenkonzession gebunden und damit unmöglich gemacht.

Gesetz anders gedeutet

Die Gesetzesinterpretation der FMA sei keineswegs zwingend, meint man bei GEA. Die strenge Rechtsprechung des VwGH (Verwaltungsgerichtshof) zum Begriff des Einlagengeschäfts habe bisher ausschließlich Finanzdienstleister betroffen. Staudinger wolle in seinem Verfahren aufzeigen, dass diese Rechtsprechung nicht auf realwirtschaftliche Unternehmen angewendet werden könne.

Weitere Berufung möglich

Sollte der UVS die FMA-Strafe bestätigen, kann sich Staudinger noch an Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof wenden. Und es ist davon auszugehen, dass er das tut. Er kämpft im Interesse aller KMU für eine Legalisierung seines Modells. Es geht ihm nicht um die 2.000 Euro-Strafe sondern ums Prinzip.