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Was Firmenwagenlenker über die neue Steuerlast wisse...

Heute Redaktion
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Mit immer neuen Gesetzesänderungen sollen zusehends auch Menschen zur Kasse gebeten werden, die einen Firmenwagen benutzen können. Wie kommt man um die Steuerlast herum?

Endlich hat man sich eine Stelle mit einem Firmenwagen erarbeitet. Aber selbst wenn das Fahrzeug hauptsächlich für dienstliche Zwecke eingesetzt wird, ist ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Auto von einem kostenlosen Fortbewegungsmittel weit entfernt. Da das Dienstfahrzeug als Gehaltsbestandteil gesehen wird, hat man als Arbeitnehmer empfindliche Steuerlasten zu tragen.

Der sogenannte "Hinzurechnungsbetrag" wird als Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer vom Bruttolohn herangezogen, weshalb sich der fällige Betrag am Konto zu rund 50 Prozent auswirkt. Neu ab Anfang 2016 ist nach der Anhebung des Deckels von 600 Euro auf 720 Euro Hinzurechnungsbetrag im letzten Jahr nun auch die Ökologisierung dieser Abgabe, inklusive einer weiteren Erhöhung.

Emissionsabgabe

Der Dienstnehmer wird nun also je nach dem, was sein Auto verbraucht, mit entweder 1,5 Prozent des Brutto-Anschaffungspreises (bis 130 Gramm CO2- Emission pro Kilometer) oder zwei Prozent (für Autos ab 131 Gramm CO2-Emission) mit einem höheren Deckel von 960 Euro steuerlich belastet.

Das bedeutet, dass vor allem Firmenwagenlenker, die ein großes, (weil für den Dienstgeber attraktives) vorsteuerabzugsberechtigtes Auto lenken, zum Handkuss kommen. Falls es möglich ist, emfpiehlt sich der bewusste Griff zu einem Firmenwagen, der unter 131 Gramm CO2/km emittiert.