Dass ein Kind den Schulweg zu Fuß zurücklegen kann, ist ein Idealfall. Zumindest, wenn dieser Weg nicht von Gefahren durch den Straßenverkehr gesäumt ist. Später benützen Kinder gerne Tretroller oder Fahrrad.
Aber wann dürfen sie was? Mit Tretroller beziehungsweise Scooter ohne E-Antrieb ist es Kindern seit 2019 ab dem 8. Geburtstag erlaubt, ohne Begleitperson unterwegs zu sein. Allerdings nur auf Gehsteigen und Gehwegen, in Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen, auf gemischten Geh- und Radwegen sowie in Spielstraßen.
Mit dem Fahrrad dürfen Kinder unter zwölf Jahren auf den Straßen nur mit einer mindestens 16 Jahre alten Begleitperson Rad fahren. Mit Prüfung und Fahrradausweis ist Alleinfahren mit zehn erlaubt bzw. dürfen auch "geprüfte" Kinder der 4. Klassen alleine fahren.
Für alle Kinder unter 12 Jahren gilt Radhelmpflicht, auch beim Mitfahren in einem Fahrradanhänger oder auf einem Fahrrad. Auch für ältere Kinder sowie beim Benützen eines Rollers ist der Helm dringend zu empfehlen.