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Was Sebastian Kurz für Frauen und Familien plant

Heute Redaktion
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ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz wirbt um Frauen und Familien.
ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz wirbt um Frauen und Familien.
Bild: Cityfoto

ÖVP-Spitzenkandidat Kurz plant einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro fur jedes Kind unter 18 Jahren. Das soll Familien um 2 Milliarden Euro entlasten.

Unter dem Titel „Neue Gerechtigkeit und Entlastung für Frauen und Familien" hat ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz einen neuen Teil seines Wahlprogramms veröffentlicht. Erstmals sind Beispiele aufgelistet, wie etwa Familien oder auch Alleinerziehende durch geplante Steuermaßnahmen entlastet werden sollen.

Steuerbonus

Kurz schlägt einen Steuerbonus von bis zu 1.500 Euro fur jedes Kind unter 18 Jahren vor, das in Österreich lebt und fur das Familienbeihilfe bezogen wird. Dieser Steuerbonus soll im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von der Gesamtsteuerlast der Familie abgezogen werden. Damit sollen Familien in Österreich um 2 Milliarden Euro entlastet werden, indem im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung die Gesamtsteuerlast der Familie reduziert wird.

Der Steuerbonus soll die derzeit absetzbaren Kinderbetreuungskosten von bis zu 2.300 Euro ersetzen und damit auch einen burokratischen Aufwand wie etwa den Nachweis der Kinderbetreuungskosten verringern. Den aktuell geltenden Kinderabsetzbetrag, der mit der Familienbeihilfe ausbezahlt wird, will Kurz hingegen unverändert lassen.

Alleinerziehende

In Österreich gebe es mehr als 285.000 Alleinerziehenden-Haushalte (245.000 Mutter, 45.000 Väter). Kurz will alleinerziehenden Frauen mit niedrigem Einkommen eine entsprechende Entlastung ermöglichen. Neben der Anhebung des Mindestlohns auf 1.500 Euro soll auch eine Reduktion der Arbeitslosen-Versicherungsbeiträge fur untere Einkommen sicherstellen, dass diese Zielgruppe mehr Geld übrig hat.

Neue Grenzsätze

Die Grenzsätze fur reduzierte Arbeitslosenversicherungsbeiträge sollen erhöht werden:

Keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge bis € 1.648 (bisher € 1.342)

1 Prozent bis 1.798 Euro (bisher € 1.464)

2 Prozent bis 1.948 Euro (bisher € 1.648)

Volle Arbeitslosenversicherungsbeiträge (3 Prozent) erst ab € 1.948

Die Beispiele

Kurz bringt auch einige Beispiele: Eine alleinstehende kinderlose Frau mit 1.500 Euro Bruttolohn soll auf 697 Euro weniger Steuern im Jahr kommen. Eine Alleinerzieherin mit einem Kind und 1.500 Euro Brutto-Lohn soll sich jährlich 1.242 Euro ersparen. Bei einer Familie mit einem Alleinverdiener und einem Kind, die auf 2.000 Euro brutto kommt, soll die Steuerentlastung bei 2.065 Euro liegen.

(GP)