Wien

Wehrlosen Hund zu Tode getreten – bedingte Haft

Ein Betrunkener ließ seinen Frust an einem kleinen Malteser aus. Nun wurde der Mann zu neun Monaten bedingt verurteilt.

Clemens Pilz
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bild: Unsplash

Der Prozess gegen einen 49-Jährigen, der einen Hund vor dem Wiener Palais Kinsky getötet hatte, ging am Montag vor dem Landesgericht Wien zu Ende. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, Ende März seine Frust darüber, dass er aus einer Vernissage im Gebäude weggewiesen wurde, an dem davor angeleinten Tier ausgelassen zu haben.

"Der Mann trat im Sekundentakt zu. Dann habe ich ein kurzes Jaulen gehört", erinnerte eine Zeugin unter Tränen an das Geschehen. Sie habe die verletzte Hündin gestreichelt, "damit sie weiß, dass ihr jemand hilft", und die Polizei alarmiert. Doch der Vierbeiner war nicht mehr zu retten und starb noch am Weg zum Tierarzt. Sein Frauchen hatte das Tier vor der Vernissage angeleint und kam erst dazu, als die Beamten bereits vor Ort waren.

Angeklagter spricht von Erinnerungslücken

Der mutmaßliche Täter gab an, er habe Erinnerungslücken. Er wisse nur noch, dass er "auf etwas" mit seinen Stahlkappenschuhen eingetreten habe, sagte der Angeklagte aus: "Das muss ein Blackout gewesen sein. Ich hab‘ nix gegen Tiere."

Bei einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren fasste der Mann neun Monate aus, die ihm unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen wurden. Er akzeptierte seine Strafe. Da er allerdings ohne Anwalt erschienen war, ist das Urteil formal nicht rechtskräftig. Der 49-Jährige hätte drei Tage Zeit, um dagegen Rechtsmittel einzulegen.