Wirtschaft

Wein darf nicht mehr als "bekömmlich" verkauft werden

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia

Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden. Entsprechende Flaschenetikette und Werbung verstoßen gegen europäisches Recht, wie am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. Es setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um.

Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden. Entsprechende Flaschenetikette und Werbung verstoßen gegen europäisches Recht, wie am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied. Es setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg um.

Die Winzergenossenschaft Deutsches Weintor im rheinland-pfälzischen Ibesheim hatte bestimmte Weine der Rebsorten Dornfelder sowie Grauer und Weißer Burgunder in einer "Edition Mild - sanfte Säure" vermarktet. Aufgrund eines besonderen "Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung" seien diese Weine besonders "bekömmlich", heißt es auf den Etiketten.

Die Aufsichtsbehörde sah darin eine nach EU-Recht unzulässige "gesundheitsbezogene Angabe" und untersagte die Werbung. 2010 legte das Bundesverwaltungsgericht den Streit dem EuGH vor. Der bestätigte im September 2012 die Auffassung der Behörde: Es werde suggeriert, dass der "bekömmliche" Wein wegen seines geringeren Säuregehalts nicht unbedingt gesund, aber doch zumindest weniger ungesund sei als andere Weine.

Das Bundesverwaltungsgericht, das nun abschließend über den Streit zu entscheiden hatte, schloss sich dem an. Das Werbeverbot ist damit für die Winzergenossenschaft bindend.