Österreich

Welser Problemdisco muss doch früher zusperren

Nun bestätigt auch das Landesverwaltungsgericht, dass die Welser Problemdisco Feeling weiterhin schon um zwei Uhr früh zusperren muss.

Heute Redaktion
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Die Welser Disco Feeling war in den vergangen Jahren immer wieder in den Schlagzeilen. Allein im Jahr 2017 ereigneten sich 35 Straftaten, im Jahr 2018 waren es 39 vor, in oder um die Disco - Körperverletzungen, gefährliche Drohungen, Raufhandel, Sachbeschädigungen und Suchtmittelmissbrauch.

Die Stadt Wels hatte der Disco Feeling ursprünglich eine Sperrstunde um sechs Uhr Früh genehmigt. Im Dezember 2018 wurde wegen der Vorfälle der Bescheid über die spätere Sperrstunde um sechs Uhr widerrufen. Gleichzeitig wurde die Sperrstunde auf zwei Uhr festgesetzt.

Der Betreiber berief gegen den Bescheid. Das Landesverwaltungsgericht hat nun die Beschwerde der Discobetreiber als unbegründet abgewiesen.

Wesentlicher Grund dafür war, dass die Vorverlegung der Sperrstunde jedenfalls geeignet ist, strafrechtlich relevante Vorfälle zu vermeiden. Dies umso mehr, da sich der überwiegende Teil dieser Vorfälle nach zwei Uhr Früh ereignet haben. (2017 ca. 68 Prozent, 2018 ca. 58 Prozent, 2019 ca. 85 Prozent).

Kein Einspruch mehr möglich



Auch die von der Polizei verordnete Waffenverbotszone wurde als geeignetes Mittel angesehen, um Vorfälle mit Waffengewalt zu verhindern.

Die vom Stadtsenat erlassene vorverlegte Sperrstunde ist daher ab sofort wirksam, gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts kann keine Revision an das Bundesverwaltungsgericht erhoben werden.

Bürgermeister Andreas Rabl: „Die Disco Feeling war ein Magnetpunkt für Kriminalität. So etwas kann dauerhaft nicht hingenommen werden. Das Gericht bestätigt mit seiner Entscheidung das konsequente Vorgehen der Stadt."

(gs)