Wirtschaft

WhatsApp: EU verdonnert Facebook zu Mega-Strafe

Die EU hat eine Strafe in Höhe von 110 Millionen gegen Facebook wegen falscher Angaben bei der WhatsApp-Übernahme verhängt.

Heute Redaktion
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Bild: Reuters/Dado Ruvic

Die Europäische Kommission hat gegen Facebook eine Geldstrafe in Höhe von 110 Millionen Euro verhängt. Grund: Der Konzern soll im Rahmen der WhatsApp-Übernahme gegenüber der EU-Kommission wider besseren Wissens falsche Angaben gemacht haben.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: "Der heutige Beschluss ist eine deutliche Botschaft an Unternehmen, dass sie die EU-Fusionskontrollvorschriften einhalten müssen, darunter auch die Verpflichtung, sachlich richtige Angaben zu machen. Aus diesem Grunde sieht er eine angemessene und abschreckende Geldbuße gegen Facebook vor."

Das Vergehen im Detail

Als Facebook im Jahr 2014 die Übernahme von WhatsApp zur Genehmigung anmeldete, teilte das Unternehmen der Kommission mit, dass es nicht in der Lage sei, einen zuverlässigen automatischen Abgleich zwischen den bei Facebook bzw. bei WhatsApp unterhaltenen Benutzerkonten vorzunehmen. Facebook machte diese Angabe sowohl auf dem Anmeldeformular als auch in einer Antwort auf ein Auskunftsverlangen der Kommission.

Im August 2016 kündigte WhatsApp im Rahmen einer Aktualisierung seiner Nutzungsbedingungen und seiner Datenschutzbestimmungen jedoch plötzlich an, die Telefonnummern der WhatsApp-Nutzer mit den jeweiligen Facebook-Nutzerprofilen zu verknüpfen. In Zuge einer sechsmonatigen Untersuchung stellte die EU schlussendlich fest, dass ein automatischer Abgleich der Facebook- und der WhatsApp-Nutzerprofile – entgegen den von Facebook 2014 gemachten Angaben – bereits im Jahr 2014 technisch möglich war, und dass Facebook-Mitarbeitern diese Möglichkeit bekannt war.



Die Geldbuße

Auf der Grundlage der Fusionskontrollverordnung kann die Kommission gegen Unternehmen, die's mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, Geldbußen von bis zu ein Prozent ihres Gesamtumsatzes verhängen. Bei der Festsetzung der Höhe der Geldbußen berücksichtigt die Kommission die Art, die Schwere und die Dauer der Zuwiderhandlung sowie etwaige mildernde bzw. erschwerende Umstände.

Im vorliegenden Fall hat Facebook laut Kommission zwei getrennte, schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen. Da allerdings Facebook schlussendlich bei der Aufklärung mithalf, wurde der mögliche Strafrahmen nicht ausgeschöpft. Und: "Vor diesem Hintergrund ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass eine Geldbuße von insgesamt 110 Millionen Euro sowohl angemessen ist als auch eine abschreckende Wirkung sicherstellt."



Mit diesem Beschluss hat die Kommission erstmals seit Inkrafttreten der Fusionskontrollverordnung aus dem Jahr 2004 einem Unternehmen aufgrund der Erteilung unrichtiger oder irreführender Auskünfte eine Geldbuße auferlegt. An der Zustimmung zu dem rund 22 Milliarden Dollar schweren Zusammenschluss ändert das Urteil jedoch nichts. (bart)